Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland Schweiz

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Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Deutschland-Schweiz

Das Doppelbesteuerungsabkommen, bzw. DBA genannt, zwischen Deutschland und der Schweiz ist dafür konzipiert worden, die Besteuerung von Arbeitnehmern aus Deutschland, die in der Schweiz arbeiten, zu regeln. Alles über das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Schweiz erfahren Sie in diesem Beitrag.

Das „Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern von Einkommen und Vermögen“ vom 11.08.1971 (DBA D/CH) regelt das Besteuerungsrecht bei grenzüberschreitenden Sachverhalten für verschiedene Einkunftsarten wie:

  • Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen (Art. 6)
  • Gewinne eines Unternehmens (Art. 7)
  • Gewinne aus dem Betrieb von Seeschiffen oder Luftfahrzeugen (Art. 8)
  • Dividenden (Art. 10)
  • Zinsen (Art. 11)
  • Lizenzgebühren (Art. 12 DBA)
  • Veräußerungsgewinne (Art. 13)
  • Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit (Art. 14)
  • Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen (Art. 15)
  • Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen von Grenzgängern (Art. 15 a)
  • Einkünfte von Künstlern, Musikern, Artisten und Sportlern (Art. 17)
  • Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen (Art. 18)
  • Vergütungen und Ruhegehälter aus öffentlichen Kassen (Art. 19)
  • Zahlungen an Studenten, Praktikanten, Volontäre oder Lehrlinge (Art. 20)
  • Sonstige Einkünfte (Art. 21)

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz

Der Grundsatz besteht darin, das Einkommen, die von Arbeitnehmern in anderen Ländern verdient werden, nicht doppelt besteuert werden. Das bedeutet, eine einzige Lohnzahlung darf nicht in zwei Ländern gleichzeitig versteuert werden.

Das Abkommen regelt sowohl die Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit als auch aus selbstständiger Arbeit. Außerdem werden Unternehmensgewinne, Dividenden, Lizenzgebühren und Zinsen ebenfalls berücksichtigt. Des Weiteren werden auch Einkommen aus dem Besitz von Immobilien und deren Vermietung geregelt. Eine ebenfalls genaue Regelung findet sich in diesem Abkommen betreffend der Zusammenarbeit der betroffenen Länder und den zugehörigen Steuerbehörden im Bereich des Informationsaustausches. Durch dieses Abkommen soll Steuerhinterziehung entgegengewirkt werden und Missverständnisse können gar nicht erst aufkommen.

Das Doppelsteuerabkommen mit der Schweiz dient als Grundlage und Voraussetzung, um die wirtschaftlichen Beziehungen mit Deutschland zu fördern.

Wie wird das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Schweiz angewendet?

Das Doppelsteuerabkommen Schweiz-Deutschland ist grundsätzlich für Grenzgänger aus Deutschland, die in der Schweiz arbeiten, wichtig. Grenzgänger sind Arbeitnehmer aus den benachbarten Ländern der Schweiz, die in der Schweiz ihrer Arbeitstätigkeit nachkommen. Der Hauptwohnsitz der Grenzgänger befindet sich daher in Deutschland und die Arbeitsstelle in der Schweiz. Grenzgänger pendeln daher täglich zur Arbeit in die Schweiz und nach Beendigung der Arbeit wieder nach Deutschland.

Für die Grenzgänger in der Schweiz, die aus Deutschland stammen, ist das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Schweiz wichtig. Für diese Grenzgänger wird durch das Abkommen eine Doppelbesteuerung des Einkommens vermieden. Das Abkommen regelt die steuerlichen Angelegenheiten und sorgt für eine faire Versteuerung.

Wie werden Grenzgänger nach dem DBA besteuert? 

Durch das Doppelsteuerabkommen ist festgelegt, dass der Staat das Besteuerungsrecht erhält, das dem Grenzgänger das Entgelt ausbezahlt. Dadurch wird das Einkommen in der Schweiz versteuert.

Da jede Regelung auch Ausnahmen enthält, gibt es für deutsche Grenzgänger, die ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben, eine Ausnahmeregelung. In dieser Ausnahme werden nur die Zeiträume des Aufenthalts des Grenzgängers in der Schweiz genau genommen, die Übernachtungen bewertet, um eine Steuerpflicht festzustellen.

Hat der Grenzgänger den Lebensmittelpunkt in Deutschland und pendelt täglich zur und von der Arbeit wieder nach Deutschland, muss er nur Quellensteuer bezahlen. Ein deutscher Grenzgänger in der Schweiz bezahlt daher Quellensteuer in der Schweiz und Einkommensteuer in Deutschland. Die in der Schweiz abgezogene Quellensteuer in der Höhe von rund 4,5 Prozent wird bei der Einkommensteuerberechnung in Deutschland berücksichtigt.

Die Bedeutung der 183 Tage Regelung im DBA

Für Grenzgänger ist die 183 Tage Regelung etwas besonders Wichtiges. Gemäß dieser Regelung ist ein Grenzgänger, der weniger als 183 Übernachtungen pro Steuerjahr in der Schweiz verzeichnet, steuerpflichtig in Deutschland. Werden die 183 Tage überschritten, so unterbricht dies das Abkommen.

Wie wird die Steuererklärung beim Doppelsteuerabkommen Deutschland-Schweiz durchgeführt?

Jeder deutsche Grenzgänger, der in der Schweiz arbeitet, muss jährlich eine Steuererklärung durchführen. Damit das Schweizer Einkommen bekannt gegeben werden kann, ist das Formular N-Gre notwendig.

Hat die deutsche Steuerbehörde die Bearbeitung durchgeführt, erhält der Arbeitnehmer seinen Steuerbescheid ausgehändigt. Die deutsche Steuerbehörde berücksichtigt bei der Berechnung der Einkommenssteuer, wie bereits erwähnt, die schon in der Schweiz abgeführte Quellensteuer.

Durch diese Art der Vorgehensweisen wird den Arbeitnehmern Sicherheit gegeben, dass keine doppelte Besteuerung des Einkommens durchgeführt wird. Des Weiteren müssen die Berechnungen der Steuern nach dem Doppelsteuerabkommen mit der Schweiz durchgeführt werden!

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland Schweiz - Grenzgängerberater.com

Wie erfolgt das DBA im Home-Office?

Durch die Corona Pandemie kam es zur Steigerung der Arbeitstätigkeit im Home-Office. Hierfür wurden spezielle Regelungen eingeführt, die für deutsche Grenzgänger in der Schweiz hohe Bedeutung haben. Das Arbeiten im Home-Office ist seit der Pandemie immer noch sehr aktuell, wodurch diese Regelung bis heute eine wichtige Rolle spielt.

Arbeitet ein deutscher Grenzgänger der Schweiz zu Hause in Deutschland im Home-Office, so behält er seinen Grenzgänger Status. Die Arbeitstage im Home-Office werden dadurch als Arbeitstage in der Schweiz bewertet. Die Regelung ermöglicht es den Grenzgängern, die Vorteile des Doppelsteuerabkommens zwischen Deutschland und der Schweiz zu nutzen und die doppelte Besteuerung zu vermeiden.

Die in der Pandemie getroffene Regelung ist bereits seit 01.07.2023 durch eine neue Rahmenvereinbarung ersetzt worden. Die neue Vereinbarung genehmigt bis zu 49,9 Prozent Home-Office Arbeit und den Behalt des Doppelsteuerabkommens. Durch diese Regelung können Grenzgänger zu Hause in Deutschland arbeiten und das Steuerrecht des Abkommens genießen.

Die Besonderheiten des Doppelsteuerabkommens: Steuerpflicht Deutschland – Wohnsitz Schweiz

Das DBA Deutschland-Schweiz enthält einige Faktoren, die gerade für deutsche Grenzgänger in der Schweiz eine große Bedeutung aufweisen. Einer dieser Faktoren gilt für deutsche Staatsbürger, die in die Schweiz übersiedeln möchten und die Arbeitstätigkeit in Deutschland weiter durchführen möchten. Durch eine Sonderregelung im Doppelsteuerabkommen können Einkünfte aus Deutschland im Jahr der Übersiedlung und den darauffolgenden 5 Jahren einer beschränkten Besteuerung unterzogen werden. Das bedeutet für deutsche Auswanderer in der Schweiz, dass in diesem Zeitraum eine beschränkte Steuerpflicht in Deutschland vorliegt. Steuerpflicht Deutschland – Wohnsitz Schweiz wurde nicht nur im DBA berücksichtigt, sondern detailliert geregelt.

Um diese Vorteile der Sonderregelung des Doppelsteuerabkommen nutzen zu können, muss der deutsche Grenzgänger eine Bescheinigung seiner Ansässigkeit beantragen. Durch diese schriftliche Bescheinigung wird bestätigt, dass der deutsche Grenzgänger steuerlich in Deutschland ansässig ist. Des Weiteren wird sichergestellt, dass die Vorteile des DBA in Anspruch genommen werden können. Es muss jedoch die jährliche Einkommensteuererklärung bei der zuständigen deutschen Finanzbehörde durchgeführt werden.

Wichtig zu beachten ist, dass das DBA zwischen Deutschland und der Schweiz klare und durchaus strenge Regelungen im Verfahren der Besteuerung deutscher Grenzgänger vorgibt. Nur durch das Einhalten dieser Vorgaben ist es möglich, eine Doppelbesteuerung zu vermeiden und die steuerliche Situation und ihre Vorteile zu behalten.

Das DBA Schweiz-Deutschland steht für eine klare Regelung der Einkommen von Grenzgängern und deren Besteuerung. Jede Person, die eine Tätigkeit in der Schweiz ausüben möchte, sollte sich daher schon von Anfang an mit dem Doppelbesteuerungsabkommen vertraut machen. Kommt es zu Fragen, sollten Spezialisten im Bereich DBA zurate gezogen werden.

Wie wird die Steuer als Grenzgänger angemeldet?

Ist man als Grenzgänger in der Schweiz beschäftigt, so muss dies beim zuständigen deutschen Finanzamt gemeldet werden. Diese Anmeldung erfolgt durch das Ausfüllen des Grenzgänger Fragebogen Vordruck Nr. S2-76. Als Nachweis müssen der Arbeitsvertrag und/oder der Lohnzettel mit der Lohnhöhe in der Schweiz beigeschlossen werden.

Durch die Meldung beim Finanzamt wird daraufhin vierteljährlich eine Einkommensteuer-Vorauszahlung berechnet und an den Grenzgänger übermittelt.

In welcher Währung erfolgt die Eintragung des Einkommens?

Jeder Grenzgänger hat bei der Abgabe des Einkommens die Währung anzugeben, in der der Lohn ausbezahlt wurde. Somit erfolgt die Meldung in der Regel mit Schweizer Franken. Im Formular N-Gre besteht die Möglichkeit, eine Umrechnung in zwei bereitgestellten Spalten anzugeben. In CHF und Euro.

Der Umrechnungskurs wird vom Jahresmittel, das das Finanzamt festgelegt hat, durchgeführt.

Als Beispiel hier die Umrechnung der letzten Jahre, bezogen auf 100 CHF:

  • für 2018 – ca. 86,50 Euro
  • für 2019 – ca. 89,50 Euro
  • für 2020 – ca. 93,00 Euro
  • für 2021 – ca. 92,00 Euro
  • für 2022 – ca. 98,00 Euro
  • für 2023 – ca. 101,00 Euro
  • für 2024 – ca. 103,00 Euro

Für die Vorauszahlung der Einkommensteuer in Deutschland ist von der deutschen Finanzbehörde der 10.03, 10.06, 10.09. und der 10.12. jeden Jahres vorgesehen. Die Finanzbehörden empfehlen, zur Vereinfachung der Vorauszahlung ein Lastschriftverfahren zu nutzen. Durch ein Lastschriftverfahren können außerdem keine Fristen versäumt werden und Schwierigkeiten sind dadurch reduziert.

Die Wichtigkeit der Ansässigkeitsbescheinigung

Sobald der Grenzgänger-Fragebogen eingereicht wird, erhält der Grenzgänger eine Steuernummer und die Ansässigkeitsbescheinigung wird ausgestellt. Diese Bescheinigung muss dem Arbeitgeber daraufhin übergeben werden. Dadurch wird gewährleistet, dass nur ein pauschaler Prozentsatz von rund 4,5 Prozent Quellensteuer in der Schweiz einbehalten wird.

Ist ein deutscher Grenzgänger als Wochenaufenthalter beschäftigt und kehrt mehr als 60 Tage nicht an den Hauptwohnsitz zurück, erhält er automatisch die Ansässigkeitsbestätigung. Dies jedoch nur, wenn die tägliche Rückkehr an den Wohnsitz nicht zumutbar ist!

Wird bei dem Schweizer Arbeitgeber keine Ansässigkeitsbescheinigung vorgelegt, so ist dieser verpflichtet, die Quellensteuer in voller Höhe nach dem Schweizer Tarif vom Lohn einzubehalten. Eine Rückerstattung von zu hohen Steuern ist nur dann möglich, wenn der Arbeitnehmer kein schuldhaftes Vergehen beweisen kann.

Das DBA und die Schweizer Steuernummer

Jeder Grenzgänger in der Schweiz benötigt eine Steuernummer in der Schweiz und in Deutschland. Bei der Meldung einer Tätigkeit als Grenzgänger in der Schweiz an die deutsche Finanzbehörde wird von dieser eine Steuernummer ausgestellt.

Die Steuernummer der Schweiz erhält der Grenzgänger automatisch, wenn seine Tätigkeit bei den Schweizer Behörden gemeldet wird. Eine Schweizer Steuernummer für Privatpersonen wird TIN (dies steht für Tax Identification Number) genannt. Die TIN ist identisch mit der AHV-Versicherungsnummer. Die Schweizer Steuernummer kann beim Arbeitgeber erfragt werden.

Das Doppelsteuerabkommen Deutschland Schweiz und die Quellensteuer

Die Quellensteuer müssen alle Arbeitnehmer in der Schweiz bezahlen, wenn:

  • sie ohne Niederlassungsbewilligung, dem Ausweis C, in der Schweiz wohnhaft sind
  • kein steuerrechtlicher Wohnsitz in der Schweiz besteht wie zum Beispiel bei Grenzgängern

Daher richtet sich die Quellensteuer hauptsächlich an Ausländer, die ihrer Arbeitstätigkeit in der Schweiz nachkommen. Dabei ist die Höhe der Quellensteuer abhängig vom zuständigen Kanton. Die Begrenzung der Quellensteuern für Grenzgänger liegt bei 4,5 Prozent.

Nachdem die Quellensteuer in der Schweiz von den Grenzgängern bezahlt wird, wird dieser Abzug bei der deutschen Einkommensteuer berücksichtigt. Dadurch entfällt die doppelte Besteuerung des Einkommens.

Hinweis: In dem Formular Anlage N-Gre, mit dem von den Grenzgängern das Schweizer Einkommen in Deutschland versteuert wird, wird die Quellensteuer “Abzugssteuer” genannt.

Häufigste Fragen zum Thema Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland Schweiz

Was regelt das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Schweiz?2024-03-19T11:44:41+00:00

Das Doppelbesteuerungsabkommen regelt das Besteuerungsrecht für verschiedene Einkunftsarten wie Gehälter, Dividenden, Zinsen und Unternehmensgewinne zwischen Deutschland und der Schweiz, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Wie wird das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Schweiz angewendet?2024-03-19T11:45:07+00:00

Das Abkommen verhindert eine doppelte Besteuerung von Arbeitseinkommen, insbesondere für Grenzgänger aus Deutschland, die in der Schweiz arbeiten.

Wie werden Grenzgänger nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) besteuert?2024-03-19T11:46:07+00:00

Grenzgänger werden gemäß dem Abkommen besteuert, indem das Besteuerungsrecht dem Staat zukommt, in dem der Grenzgänger sein Einkommen erhält, wobei Ausnahmen für bestimmte Zeiträume gelten.

Was besagt die 183-Tage-Regelung im Doppelbesteuerungsabkommen?2024-03-19T11:46:35+00:00

Gemäß dieser Regelung unterliegt ein Grenzgänger, der weniger als 183 Übernachtungen pro Steuerjahr in der Schweiz hat, der Besteuerung in Deutschland.

Wie erfolgt die Steuererklärung beim Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Schweiz?2024-03-19T11:46:58+00:00

Grenzgänger müssen jährlich eine Steuererklärung durchführen und das Schweizer Einkommen angeben, wobei die bereits in der Schweiz abgeführte Quellensteuer bei der deutschen Einkommenssteuer berücksichtigt wird.

Wie wird das Doppelbesteuerungsabkommen im Home-Office angewendet?2024-03-19T11:47:27+00:00

Grenzgänger, die im Home-Office arbeiten, behalten ihren Status und können die Vorteile des Abkommens nutzen, indem die Arbeitstage im Home-Office als Arbeitstage in der Schweiz betrachtet werden.

Was sind die Besonderheiten des Doppelbesteuerungsabkommen in Bezug auf die Steuerpflicht bei Wohnsitz in der Schweiz und Arbeit in Deutschland?2024-03-19T11:48:10+00:00

Deutsche Grenzgänger, die in die Schweiz ziehen und weiterhin in Deutschland arbeiten, unterliegen einer beschränkten Besteuerung in Deutschland gemäß einer Sonderregelung des Abkommens.

In welcher Währung erfolgt die Eintragung des Einkommens?2024-03-19T11:48:43+00:00

Das Einkommen wird in der Regel in Schweizer Franken gemeldet, aber es besteht die Möglichkeit, eine Umrechnung in Euro anzugeben.

Was ist die Bedeutung der Ansässigkeitsbescheinigung im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommen?2024-03-19T11:49:15+00:00

Die Ansässigkeitsbescheinigung bestätigt den steuerlichen Wohnsitz des Grenzgängers und ermöglicht die Reduzierung der Quellensteuer in der Schweiz.

Benötigen Grenzgänger eine Steuernummer in beiden Ländern?2024-03-19T11:49:32+00:00

Ja, Grenzgänger benötigen sowohl eine Steuernummer in der Schweiz als auch in Deutschland für steuerliche Angelegenheiten.

Was ist die Quellensteuer und wie wird sie im Rahmen des DBA behandelt?2024-03-19T11:49:51+00:00

Die Quellensteuer wird in der Schweiz erhoben und bei der deutschen Einkommenssteuer berücksichtigt, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden.

Published On: März 19, 2024Categories: Grenzgänger, Allgemein, Auswanderer
Sascha Senninger
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