Inhaltsverzeichnis
Viele denken bei einer Auslandsreisekrankenversicherung gleich an Urlaub, jedoch befinden Sie sich als Grenzgänger täglich im Ausland. Bereits durch die gesetzliche deutsche Krankenversicherungen sind im Ausland nicht alle Kosten gedeckt, daher ist eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung immer und für jeden sinnvoll. Denn je nach Reiseziel und Gesundheitssystem kann ein Besuch beim Arzt im Ausland teuer werden.
Als Grenzgänger müssen Sie bereits bei Reisen ins EU-Ausland die Schweizer Krankenversicherung (KVG) nutzen und hier wird bei Inanspruchnahme einer ärztlichen Behandlung ambulant oder stationär, die Franchise in Höhe von 300 CHF und ein Selbstbehalt von 10% (max. 700 CHF) pro Kalender Jahr fällig.
Zudem können hohe Eigenanteile bei Transport -und Rettungskosten im Ausland entstehen, die Schweizer Krankenversicherung übernimmt jeweils nur die Hälfte der Transport -und Rettungskosten (max. 500/5000 CHF) pro Jahr. Diese Kosten können mit eine Auslandsreisekrankenversicherung vermieden werden.
Eine Auslandsreisekrankenversicherung sichert Sie bei Krankheiten und Unfälle weltweit ab – ob für einen Urlaub oder mehrere Reisen im Jahr.
Die wichtigsten Leistungen der Auslandsreisekrankenversicherung
So funktioniert die Auslandskrankenversicherung
Kostenbeispiel für eine Arztbehandlung
Kostenbeispiel für eine Entbindung
Kostenbeispiel für einen Krankenhausaufenthalt
Häufige Fragen zur Auslandskrankenversicherung
Die Auslandsreisekrankenversicherung sollten Sie vor Antritt der Reise bzw. Arbeitsbeginn in der Schweiz abschließen.
Bei einer Dauerpolice beträgt die Mindestvertragslaufzeit normalerweise 1 Jahr.
Der Vertrag wird jedes Jahr automatisch verlängert.
Die Versicherung lässt sich mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zur nächsten Hauptfälligkeit kündigen.