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Gesetzliche Krankenversicherung (KVG) kündigen
Es gibt unterschiedliche Gründe, warum Grenzgänger Ihre gesetzliche Krankenkasse kündigen bzw. wechseln möchten. Bei der Überprüfung der Beiträge, Leistungen oder Service kann sich ein Krankenkassenwechsel durchaus lohnen.
Einhaltung der Kündigungsfristen für die KVG
Wer als Grenzgänger in der Schweiz die Krankenversicherung kündigen/wechseln möchte, muss sich an die Kündigungsfristen halten. Die Stichtage sind am 30. November (für Kündigung zum 1. Januar) oder am 31. März (für Kündigung zum 1. Juli).
Hierbei ist zu beachten, dass die Kündigung per Einschreiben vor dem letzten Arbeitstag beim Versicherer eingehen muss. Fällt der 30. November auf einen Samstag, muss die Kündigung am Freitag, dem 29. November, eingegangen sein.
Wichtig: Ende Oktober erhalten Grenzgänger von Ihrer Krankenkasse die Mitteilung, über die Höhe der Prämie im nächsten Jahr. Falls man damit nicht einverstanden ist, besteht genügend Zeit für eine Kündigung.
Gründe für einen Krankenkassenwechsel
Jährlich werden alle Beiträge bei den Schweizer Krankenkassen angepasst. Ein Vergleich der Preise für die Leistungen lohnt sich, um die günstigste Krankenversicherung für Grenzgänger zu erhalten.
Beitragskosten
Sind die Prämien oder Zusatzbeiträge bei einer anderen Krankenkasse geringer, ist ein Wechsel von Vorteil.
Leistungen
Es gibt immer wieder Unterschiede bei den angebotenen Versicherungsleistungen. So etwa: Bonusprogramme, alternative Heilmethoden oder spezielle Behandlungsprogramme, die einen Wechsel begünstigen können.
Veränderung der persönlichen Lebenssituation
Ein Krankenkassenwechsel kann bei der Änderung des Wohnorts, Wechsel des Arbeitgebers oder Veränderung des Versicherungsstatus sinnvoll sein.
Das Versicherungsmodell wechseln
Am Jahresende können Grenzgänger auch ihr Versicherungsmodell wechseln. Die Kündigung muss auch hier Ende November bei der jeweiligen Krankenkasse vorliegen. Neben dem herkömmlichen Modell gibt es folgende Versicherungsmodelle mit niedrigeren Prämien:
Hausarztmodell
Hier müssen Grenzgänger bei gesundheitlichen Problemen immer zuerst zum Hausarzt/Hausärztin gehen. Diese werden, falls notwendig, erst dann zu Spezialisten überwiesen.
HMO-Modell
Bei diesem Modell verpflichten sich Grenzgänger, im Krankheitsfall immer zuerst in die gewählte Gruppenpraxis zu gehen. Gemeinsam besprechen Betroffene Ihre Bedürfnisse mit dem Arzt oder der Ärztin. Falls notwendig werden Sie erst dann zu Spezialisten überwiesen.
Telmed
Wer diese Variante wählt, muss vor jedem Arztbesuch zuerst eine bestimmte Telefonnummer wählen, um eine medizinische Erstberatung zu erhalten. Das kann auch übers Internet via Video geschehen.
Unabhängige Versicherungsberater beauftragen
Wenn Grenzgänger einen unabhängigen Experten, wie uns beauftragen, können sie sich den Aufwand der Krankenkassenkündigung ersparen. Es entstehen keine Kosten, wenn die Versicherung direkt bei einem Versicherer oder bei unserem Versicherungsberater abgeschlossen wird. Die Versicherungsprämien sind in beiden Fällen dieselben.
Welchen Vorteil bringt ein Versicherungsberater?
Als Versicherungsberater sind wir mit anderen Versicherungsberatern vernetzt und haben einen direkten Zugang zu allen Versicherungslösungen. Grenzgänger profitieren daher von einem professionellen und unkomplizierten Versicherungsvergleich.
Das bedeutet, dass wir für unsere Kunden eine Übersicht über die besten Lösungen finden. Im Anschluss können Sie frei entscheiden, welche Variante am besten zu Ihren Bedürfnissen passt. Damit entfällt jeder Aufwand und Sie profitieren vom besten Angebot.