Alle Informationen für Grenzgänger in der Schweiz

Die Schweiz als Arbeitsort ist bei Grenzgängern aus den Nachbarländern wegen zahlreicher Vorteile sehr beliebt, z. B. sichere Arbeitsplätze, höhere Löhne und attraktive Sozialleistungen. Trotzdem gibt es wichtige Dinge, die zu beachten sind. Auf dieser Seite finden Grenzgänger aufschlussreiche Informationen im Überblick.

Sie wünschen weitere Informationen?

Buchen Sie einen unverbindlichen & kostenlosen Beratungstermin

Was bedeutet Grenzgänger?

Der Begriff „Grenzgänger“ weist auf ein Überschreiten einer Staatsgrenze hin. Es sind Personen, die ihren Wohnsitz in einem Land, z. B. Deutschland haben und im angrenzenden Ausland arbeiten. Klassische Grenzgänger pendeln täglich über die Grenze und kehren am Abend an ihren Wohnort zurück.

Es gibt jedoch auch Grenzgänger in der Schweiz, die während der Woche am Arbeitsort in der Schweiz übernachten und am Wochenende an ihren Wohnsitz in Deutschland bzw. in einen anderen Staat zurückkehren. Diese Arbeitnehmer werden als Wochenaufenthalter oder Wochengrenzgänger bezeichnet.

Grenzgänger Schweiz

Was ist der Unterschied zwischen Grenzgänger und Aufenthalter?

Aufenthalter und Grenzgänger arbeiten in einem Staat, ohne dort ihren festen Wohnsitz zu haben. Beide erhalten unterschiedliche Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen.

Grenzgänger

Sie kehren in der Regel täglich oder zumindest einmal pro Woche an ihren Wohnort in Deutschland zurück. Sie benötigen für die Beschäftigung in der Schweiz eine Grenzgängerbewilligung, auch G-Bewilligung genannt. Diese Bewilligung ist normalerweise auf den Arbeitsplatz im jeweiligen Kanton beschränkt, in dem gearbeitet wird. Die Einkommenssteuer des Grenzgängers muss im Heimatland (Deutschland) bezahlt werden.

Aufenthalter oder Kurzaufenthalter

Sie halten sich über einen längeren Zeitraum in der Schweiz auf. Aufenthalter benötigen dafür die Grenzgängerbewilligung B, die von 1 bis zu 5 Jahren dauert. Kurzaufenthalter benötigen die Grenzgängerbewilligung L, die bis zu 1 Jahr andauern kann. Die Besteuerung des Einkommens erfolgt für Aufenthalter in der Schweiz.

Was ist ein Grenzgänger in der Schweiz?

In der Schweiz kommen Grenzgänger in der Regel aus einem EU oder EFTA-Staat und arbeiten in der Schweiz. Sie kehren täglich oder wöchentlich an ihren Wohnsitzstaat z. B. in Deutschland zurück. Die Rückkehr muss auf jeden Fall mindestens einmal pro Woche in den Wohnort im Ausland erfolgen.

Bürger aus EU27/EFTA-Staaten dürfen aufgrund der Personenfreizügigkeit ohne Probleme als Grenzgänger oder Grenzgängerin in der Schweiz arbeiten. Sie benötigen jedoch eine Grenzgängerbewilligung und eine Krankenversicherung für Grenzgänger.

Das attraktive Einkommen, das sich durch die geringeren Lebenshaltungskosten in Deutschland besonders lohnt, wird von Grenzgängern in der Schweiz am meisten geschätzt.

Was ist ein Grenzgänger in der Schweiz

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um als Grenzgänger in der Schweiz arbeiten zu können?

Wer in der Schweiz arbeiten möchte, benötigt einen unterzeichneten Arbeitsvertrag vom Arbeitgeber. Die Arbeitsbewilligung wird durch den Arbeitgeber bei der zuständigen kantonalen Behörde beantragt.

Wichtige Voraussetzungen:

  • Grenzgänger müssen einen gültigen Pass vorweisen.
  • Nachweis, dass der Wohnsitz nicht in die Schweiz verlegt wird.
  • Es ist ein gültiges Arbeitsvisum vorzulegen.

Formalitäten, die zu erledigen sind:    

  • 1

    Wohnsitzbestätigung: Weil der Arbeitgeber die Grenzgängerbewilligung beantragen muss, benötigt er schon vor Arbeitsbeginn eine Wohnsitzbestätigung, Passfoto und eine Kopie vom Pass oder Personalausweis.

  • 2

    Formulare für das Finanzamt in Deutschland: Damit die Steuern richtig berechnet werden können, wird vom Finanzamt des Wohnsitzes in Deutschland eine Ansässigkeitsbescheinigung und den Fragebogen „Arbeitsaufnahme als Grenzgänger“ verlangt.

  • 3

    Krankenversicherung für Grenzgänger wählen: Hierbei besteht die Möglichkeit, sich in der Schweiz oder in Deutschland krankenversichern zu lassen. Alle unterschiedlichen Versicherungsvarianten haben Vor- und Nachteile, daher ist eine Beratung vom Experten sinnvoll.

  • 4

    Gehaltskonto eröffnen: damit der Arbeitgeber den Lohn des Grenzgängers in Frankenwährung auf sein Konto überweisen kann. Ein Bankkonto in der Schweiz ist nicht notwendig, es hat Vor- und Nachteile, ist jedoch empfehlenswert.

  • 5

    Kindergeldkasse in Deutschland informieren: Die Meldung an die Kindergeldkasse muss gleich bei der Arbeitsaufnahme in der Schweiz erfolgen. Je nach familiärer Situation wird das Kindergeld von Deutschland oder der Schweiz ausbezahlt.

  • 6

    Informationen über Altersvorsorge einholen: Es ist zu überlegen, welche Versicherungen weitergeführt und wo Optimierungsmaßnahmen erfolgen sollten. Wir als Versicherungsexperten informieren Sie umfassend. Buchen Sie einen kostenlosen & unverbindlichen Beratungstermin.

Grenzgängerbewilligungen für Grenzgänger in der Schweiz

Wer als EU/EFTA-Bürger eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz anstrebt, benötigt eine Grenzgängerbewilligung. Voraussetzung für die Beantragung ist, dass Grenzgänger im Grenzgebiet der Schweiz wohnen und über eine Arbeitsbewilligung in der Schweiz verfügen. Auch hier sind, je nach Aufenthalt in der Schweiz, verschiedene Varianten möglich.

Grenzgängerbewilligung (Ausweis G)

Den Ausweis G erhalten alle Grenzgänger, die täglich die deutsche Staatsgrenze passieren, um in der Schweiz zu arbeiten. Hierbei erfolgt die Rückkehr an den Wohnort täglich oder mindestens wöchentlich. Bei unbefristeter Anstellung gilt der Ausweis G bis zu 5 Jahre.

Grenzgängerbewilligung (Ausweis B)

Ist eine Person für die Dauer von mehr als 12 Monaten bzw. unbefristet in der Schweiz erwerbstätig und wohnhaft, erhält sie den Ausweis B – die Aufenthaltsbewilligung.

Niederlassungsbewilligung (Ausweis C)

Nach dem Ablauf von 5 Jahren kann die Niederlassungsbewilligung in der Schweiz beantragt werden. Diese bringt wesentliche steuerliche Vorteile mit sich.

Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L)

Ausländer, die für die Dauer von maximal 12 Monaten befristet beschäftigt und in der Schweiz wohnen, erhalten die Kurzaufenthaltsbewilligung: Ausweis L.

Welche Steuern müssen Grenzgänger in der Schweiz zahlen?

Um eine Doppelbesteuerung für deutsche Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten, zu vermeiden, gibt es ein bilaterales Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz. Dieses Doppelabkommen gilt nur für Grenzgänger, die täglich vom Schweizer Arbeitsort zum deutschen Wohnort zurückkehren.

Damit Grenzgänger das Doppelbesteuerungsabkommen nutzen können, müssen sie sich ein Formular zur steuerlichen Situation vom Finanzamt ausstellen lassen. Hierbei sind Angaben zu den Einkünften, Fahrtwegen oder der Sozialversicherung erforderlich.

Im Anschluss erhalten Grenzgänger eine Hochrechnung vom Finanzamt und leisten normalerweise vierteljährliche Vorauszahlungen an das deutsche Finanzamt.

Steuern für Grenzgänger in der Schweiz

Quellensteuer

In der Schweiz wird Grenzgängern eine begrenzte Quellensteuer in Höhe von 4,5 % vom Bruttolohn abgezogen. Voraussetzung ist nur, dass vorher die Ansässigkeitsbescheinigung an den Arbeitgeber ausgehändigt wurde.

Einkommensteuer Deutschland

Die Einkommensteuer zahlen Grenzgänger in Deutschland. Die entrichtete Quellensteuer wird hierbei von der Einkommensteuer abgezogen. Wie viel Arbeitnehmer an Steuern im Heimatland zahlen müssen, hängt von der Höhe des gesamten Einkommens ab. Dies liegt zwischen 14 % und 45 %, je nach Gehalt.

Einkommenserklärung

Grenzgänger sind verpflichtet, jährlich eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Für den Schweizer Arbeitslohn ist die Anlage N-Gre zu verwenden. Es steht jedem frei, die Steuererklärung entweder selbst auszufüllen, oder sich vom Steuerberater unterstützen zu lassen. Eine spezielle Software erleichtert das Ausfüllen dabei.

Wichtig: Informieren Sie sich jährlich über die verschiedenen steuerlichen Vorteile und Absetzbarkeit. Auch der Wechselkurs zwischen dem Schweizer Franken und dem Euro hat auf die Steuer Einfluss. Die Steuererklärung der Grenzgänger muss in Schweizer Franken deklariert werden. Wer sich nicht auskennt, sollte professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Persönliche Beratung und Unterstützung

Sie sind angehender oder bereits aktiver Grenzgänger? Wir beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich zu allen Themen rund um Grenzgänger und finden die passende Krankenversicherung sowie weitere Lösungen für Ihre Bedürfnisse.

Grenzgänger in der Schweiz: Arbeitsbedingungen

Die stabile wirtschaftliche Lage, die hohen Standards bei den Arbeitsbedingungen und gute Sozialleistungen sind Gründe, worum Ausländer in der Schweiz arbeiten wollen.

  • Arbeitsstunden: In der Schweiz kommen mehrere Arbeitsstunden zusammen, als in Deutschland. Für Büroangestellte beträgt die reguläre Arbeitszeit zwischen 42 und 45 Stunden pro Woche. Industriearbeiter arbeiten sogar bis zu 50 Stunden pro Woche. Auch gibt es häufig Überstunden, die entweder vergütet oder durch Freizeitausgleich kompensiert werden.

  • Arbeitskultur: In der Schweiz legt man großen Wert auf Pünktlichkeit, Effizienz, Eigenverantwortung und Work-Life-Balance. Qualität, Flexibilität und Innovation spiegeln sich in den Arbeitsbedingungen wider.

  • Urlaubsanspruch: Der gesetzliche Anspruch auf Urlaub beträgt für Arbeitnehmer in der Schweiz 4 Wochen pro Jahr, wobei viele Unternehmen 5 Wochen genehmigen.

  • Gehalt: Zwar gibt es in der Schweiz kein allgemeines Mindestlohngesetz, aber die Gehälter sind generell hoch und reflektieren den hohen Lebensstandard. Je nach Branche und Qualifikation variieren sie jedoch stark.

  • Sozialleistungen: Die soziale Absicherung hat in der Schweiz einen hohen Stellenwert. Jeder Arbeitnehmer, auch Grenzgänger, sind obligatorisch in der AHV/IV (Alters- und Hinterbliebenenversicherung sowie Invalidenversicherung) und der Beruflichen Vorsorge (BVG oder Pensionskasse) versichert.

  • Kündigungsfristen: Diese sind kürzer als in vielen anderen europäischen Ländern, besonders in der Probezeit.

Wie ist die Krankenversicherung für Grenzgänger in der Schweiz geregelt?

Jede Person, die in der Schweiz arbeitet und im Ausland wohnt, ist verpflichtet, eine gesetzliche Krankenversicherung abzuschließen. Grundsätzlich gilt, dass Grenzgänger innerhalb 3 Monaten ab Arbeitsbeginn in der Schweiz ihr Optionsrecht ausüben können (private oder gesetzliche Versicherung in Deutschland) oder sich bei der Schweizer Pflichtversicherung nach KVG versichern lassen.

Es werden in der Schweiz drei Modelle an Krankenversicherungen für Grenzgänger angeboten. War jemand schon vor Arbeitsantritt in der Schweiz in Deutschland gesetzlich versichert, kann eine freiwillige Mitgliedschaft bei der deutschen gesetzlichen Krankenkasse weiterlaufen.

Als Alternative bietet sich eine private Krankenversicherung an, deren Leistungen frei ausgewählt werden können. Die Leistungen richten sich nach den verfügbaren Tarifen am Markt. Die PVK hängt vom Eintrittsalter ab, nicht vom Einkommen.

Nachteil: Mitversicherte Familienangehörige können teuer werden und die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist hierbei kaum mehr möglich.

Eine Übersicht zu den unterschiedlichen Modellen an Krankenversicherungen für Grenzgänger in der Schweiz erhalten Sie hier.

Krankenversicherung für Grenzgänger in der Schweiz

Unfallversicherung

Die Unfallversicherungspflicht (UVG) besteht auch für Grenzgänger in der Schweiz. Für Berufskrankheiten oder Berufsunfälle ist die schweizerische Unfallversicherungsanstalt zuständig. Die Beiträge dafür werden vom Arbeitgeber übernommen. Wobei der Arbeitgeber die Kosten häufig vom Lohn der Angestellten abzieht. Andere Betriebe wiederum bezahlen die Beträge vollständig.

Eine verpflichtende Nichtberufsunfallversicherung besteht auch für diejenigen, die mehr als 8 Wochenstunden beim Unternehmer tätig sind.

Pflegeversicherung

Entscheiden sich Grenzgänger für eine freiwillig gesetzliche oder private Krankenversicherung, dann ist die Pflegeversicherung dabei. Bei der KVG-Pflichtversicherung in der Schweiz (E106 Grenzgängermodell) haben Grenzgänger zwar eine deutsche Versicherungskarte, aber keinen Anspruch auf Geldleistungen im Pflegefall.

Die Schweiz bezahlt nur einen kleineren Anteil an Kosten und im Pflegefall bekommen Grenzgänger nur die gesetzlich festgelegten Sachleistungen. Daher ist eine Pflegezusatzversicherung auf jeden Fall anzudenken.

Rechtsschutzversicherung

Wer schon eine Rechtsschutzversicherung in Deutschland hat und als Grenzgänger eine Arbeitsstelle in der Schweiz antritt, sollte auf jeden Fall diese Versicherung überprüfen lassen. Beim Thema Arbeitsschutz gibt es hier einiges zu klären. So ist z. B. der Arbeitsschutz in der Schweiz nicht automatisch enthalten.

Das Arbeitsrecht in der Schweiz ist liberaler als in Deutschland. So kann etwa eine Kündigung verbal erfolgen und unterliegt nicht der Schriftform wie in Deutschland. Auch kann eine Weiterbeschäftigung bei einer rechtswidrigen Kündigung nicht eingeklagt werden. Mit einer Rechtsschutzversicherung für Grenzgänger in der Schweiz sind Sie auf der sicheren Seite.

Arbeitslosenversicherung

Bei einer unselbstständigen Tätigkeit ist die Arbeitslosenversicherung in der Schweiz obligatorisch. Betroffene sichern sich damit im Fall einer Arbeitslosigkeit in Deutschland ab. Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils mit 1,1 %. Die Beitragshöhe liegt insgesamt bei 2,2 % für Gehälter bis zu 146.000 CHF pro Jahr.

Tritt eine Arbeitslosigkeit ein, dann müssen sich Grenzgänger beim zuständigen regionalen Arbeitsvermittlungszentrum in der Schweiz melden. Hier erhalten sie Nachweise über die erworbenen Ansprüche, die sie bei der deutschen Arbeitsagentur vorlegen müssen. Dort bekommen sie das Arbeitslosengeld ausbezahlt. Hier erfahren Sie mehr darüber.

Zusatzversicherungen

Wer als Grenzgänger in der Schweiz eine Krankenpflichtversicherung nach KVG hat, muss die Leistungen bei der Zahnbehandlung, Sehhilfen oder Vorsorgeuntersuchungen selber bezahlen. Durch private Zusatzversicherungen können diese Lücken individuell in Deutschland geschlossen werden.

Immer mehr Menschen legen Wert auf eine ästhetische Zahnbehandlung. Wer regelmäßig zu Zahnprophylaxe geht und hochwertige Materialien schätzt, für den ist eine Zahnzusatzversicherung ideal.

Dasselbe gilt für Grenzgänger in der Schweiz, die alle zwei Jahre eine neue Brille benötigen, denn auch hier lohnt sich eine Brillenversicherung. Sie erhalten mit der Zusatzversicherung alle zwei Jahre 400 Euro auf das neue Modell. Auch Kontaktlinsenträger fallen in diese Kategorie hinein.

Grenzgängerin und Mutterschaft

Für Grenzgänger und Grenzgängerinnen mit Familie oder Kinderwunsch gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Der Mutterschaftsurlaub in der Schweiz gilt nur 14 Wochen, während denen nur 80 % des Gehalts ausbezahlt werden.

Das Arbeitsverhältnis wird anschließend entweder direkt fortgesetzt oder gekündigt. Es kann auch unbezahlter Urlaub mit dem Arbeitgeber vereinbart werden.

Falls das Arbeitsverhältnis endet, sollten die Betroffenen Elterngeld in Deutschland beantragen. Dies ist für Grenzgänger und ehemalige Grenzgänger in der Schweiz möglich.

Wie funktioniert die Rentenversicherung für Grenzgänger in der Schweiz?

Die Altersvorsorge in der Schweiz ist in drei Bereiche unterteilt und wird als das Drei-Säulen-System bezeichnet.

Die ersten beiden Säulen sind obligatorisch, denn sie sollen den Existenzbedarf und die Lebenshaltungskosten abdecken. Diese Vorsorge ist wie in Deutschland nicht ausreichend.

Die dritte Säule betrifft die private Vorsorge. Versorgungslücken bei der Rente in der Schweiz werden hier abgedeckt und ein finanzielles Dilemma im schlimmsten Fall vermieden.

Rentenversicherung für deutsche Grenzgänger in der Schweiz

Grenzgänger Schweiz – Altersvorsorge basiert auf drei Säulen

  1. Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und Invalidenversicherung (IV)
  2. Berufliche Vorsorge (BVG oder Pensionskasse)
  3. Private Vorsorge oder 3. Säule

Verpflichtend sind die ersten beiden Säulen für Grenzgänger in der Schweiz, die sich im Schweizer System nach KVG versichern lassen. Die Anmeldung dieser Versicherungen erfolgt durch den Arbeitgeber.

1. Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und Invalidenversicherung (IV, 1. Säule)

Die AHV und IV bilden in der Schweiz die Grundpfeiler der sozialen Sicherheit. Wird das Rentenalter erreicht, dann gewährt die AHV eine monatliche, lebenslange Rentenzahlung. Im Todesfall erhalten die Hinterbliebenen die Rente. Die IV unterstützt die Erwerbsunfähigkeit durch Invalidität.

2. Berufliche Vorsorge (BVG, 2. Säule)

Das Gesetz zur beruflichen oder betrieblichen Vorsorge (BVG) und das Unfallversicherungsgesetz (UVG) regelt die Vorsorge aller Arbeitnehmenden über den Arbeitgeber. Hierbei sind alle Berufs- und Nichtberufsunfälle miteinbezogen. Die BVG ergänzt die staatliche AHV/IV und die Leistungen können entweder als monatliche, lebenslange Rente oder als einmalige Kapitalauszahlung erfolgen.

3. Private Altersvorsorge (3. Säule)

Grenzgänger in der Schweiz haben keinen Zugang zur dritten Säule des Rentensystems, weil sie ihre Steuern in Deutschland zahlen.

Persönliche Beratung und Unterstützung

Die Wahl der Krankenversicherung für Grenzgänger in der Schweiz sollte mit Bedacht gewählt werden, denn die günstigste Variante ist bis zur Rente nicht immer die beste. Einmal entschieden, kann man nur in Ausnahmefällen zurück in die Schweizer Krankenversicherung.

Hilfreich sind Fragen wie: Steht eine Familienplanung bevor? Wie möchte ich meine Kinder versichern? Bleibt der Wohnsitz in Deutschland? Wie plane ich meine Rentenvorsorge?

Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei Ihrer individuellen Planung zur richtigen Krankenversicherung für Grenzgänger in der Schweiz – kostenlos und unverbindlich.

Ihr Grenzgängerberater

  • Persönlich
  • Langjährige Erfahrung
  • Transparent
  • Regionale Nähe zur Schweiz
  • Kostenlos und unverbindlich
  • Viele Informationen
100 %
Kostenlos und transparent
1000+
Online-Beratungen
5/5
Bewertungen

Die günstigsten Krankenkassentarife für Grenzgänger & Aufenthalter 2025