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Ein Leitfaden für Deutsche Arbeitnehmer
Alle Ausländer oder Ausländerinnen benötigen eine Arbeitserlaubnis in der Schweiz. Es spielt zudem das Herkunftsland, die Qualifikationen und Fähigkeiten – sowie die Tatsache, ob in bestimmten Berufsgruppen Arbeitskräfte fehlen, eine Rolle.
Rechtliche Grundlagen: Arbeitsgesetze und Regelungen in der Schweiz
Die Beschäftigung einer ausländischen Arbeitskraft durch einen Arbeitgeber in der Schweiz erfordert eine Bewilligung. Eine Arbeitsbewilligung für Deutsche muss somit vor Arbeitsantritt vorliegen, bevor eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz wahrgenommen werden darf.
Eine Person, die in der Schweiz eine selbständige Tätigkeit ausüben möchte, muss sich innerhalb von 14 Tagen bei ihrer Wohngemeinde anmelden und eine Aufenthaltsbewilligung beantragen. Die Anzahl der Bewilligungen für EU/EFTA-Bürgerinnen und -Bürger ist nicht begrenzt.
Allgemeine rechtliche Bedingungen für Ausländer
Alle Bürgerinnen und Bürger aus Ländern der Europäischen Union (EU) und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) haben durch das Abkommen der Personenfreizügigkeit (PFZ) Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt.
Die Zahl der Arbeitsbewilligungen für Personen aus Drittstaaten ist durch festgesetzte Quoten beschränkt. Neben der Beantragung der Arbeitserlaubnis müssen sie noch bestimmte Bedingungen erfüllen. Für Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs gilt seit dem Verlassen aus der EU eine Sonderregelung.
Unterschiedliche Arten von Arbeitsbewilligungen
In der Schweiz stehen unterschiedliche Arten von Arbeitsbewilligungen für Mitglieder der EU/EFTA Staaten zur Verfügung:
Ausweis G: Grenzgängerbewilligung
Möchte jemand seinen Wohnsitz in Deutschland behalten, aber in der Schweiz arbeiten, kann er einen Grenzgängerausweis G beantragen. Das gilt sowohl für eine Festanstellung bei einem Arbeitgeber oder für Selbstständigkeit. EU/EFTA Bürger dürfen in der ganzen Schweiz arbeiten, müssen jedoch einmal pro Woche zum Wohnsitz in Deutschland zurückkehren.
Ausweis L: Kurzaufenthaltsbewilligung
Die Kurzaufenthaltsbewilligung ist maximal für 12 Monate gültig. Sie ist für Personen bestimmt, die ein befristetes Arbeitsverhältnis vorweisen oder sich nur vorübergehend in der Schweiz aufhalten. Wer nur drei Monate einer Arbeit nachgeht, benötigt keinen Aufenthaltstitel, muss dies jedoch über ein Online-Verfahren melden.
Ausweis B: Aufenthaltsbewilligung
Hat jemand einen befristeten bzw. unbefristeten Arbeitsvertrag, der länger als ein Jahr gilt, bekommt er den Ausweis B zugesprochen. Dieser hat eine Gültigkeit von 5 Jahren und wird nach Ablauf verlängert.
Auswanderer ohne Arbeitsverhältnis erhalten den B Ausweis nur, wenn sie über genügend finanzielle Mittel und alle gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen verfügen (z.B. Selbständige, Rentner usw.)
Arbeitsvisum beantragen: Prozess und Dokumente
Bei der Arbeitserlaubnis für die Schweiz müssen vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zuerst bestimmte Kriterien erfüllt werden.
Der Arbeitgeber hat auf die gesetzlichen Bestimmungen und Voraussetzungen für die Anstellung von ausländischen Arbeitnehmern zu achten. Die Beantragung einer Bewilligung beim zuständigen Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA), sowie die Einhaltung der geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen müssen vom Arbeitgeber erfolgen.
Arbeitnehmer haben die erforderlichen Unterlagen bzw. Dokumente für den Prozess der Arbeitsbewilligung vorzulegen. Dazu gehören: der aktuelle Arbeitsvertrag, zwei Passfotos, eine Kopie des gültigen Reisepasses, Nachweise über Ausbildungen und Qualifikationen. Falls vorhanden, auch die Aufenthaltsbewilligung oder Nachweis über die Wohnsituation.
Arbeiten in der Schweiz
Das Recht zu arbeiten und leben in der Schweiz gilt für alle Bürger aus den EU oder EFTA-Ländern. Menschen aus Drittstaaten müssen sich zudem ein gültiges Visum vor der Einreise in die Schweiz besorgen.

Dauerhaft in der Schweiz arbeiten: Aufenthaltsbewilligung und Niederlassungserlaubnis
Wer sich als Deutscher länger als 3 Monate in der Schweiz aufhält, muss in der neuen Wohngemeinde eine Aufenthaltsbewilligung beantragen. Auswanderungswillige haben die Pflicht, sich spätesten nach 14 Tagen der Einreise und vor dem ersten Arbeitstag in der Schweiz zu melden.
Auswanderer mit deutschem Pass müssen nachweisen können, dass sie vollumfänglich für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Entweder mit einem gültigen Arbeitsvertrag und einer Arbeitserlaubnis für die Schweiz oder durch ausreichendes Vermögen.
Ausweis C: Niederlassungsbewilligung
Hält sich jemand fünf Jahre ohne Unterbrechung in der Schweiz auf, kann er die Niederlassungsbewilligung erhalten. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) entscheidet, ob das nach 5 oder erst nach 10 Jahren erteilt wird. Diese Bewilligung ist nicht an Bedingungen geknüpft und dauerhaft gültig.
Die Behörden prüfen alle 5 Jahre, ob man noch in der Schweiz lebt und die Voraussetzung für den Ausweis C erfüllt.
Steuerliche Aspekte: Besteuerung und Sozialabgaben für deutsche Arbeitnehmer
Die Schweiz ist für niedrige Steuern bekannt. Die Abgaben können je nach Kanton oder Gemeinde jedoch stark variieren. Zu berücksichtigen sind zusätzliche Ausgaben, wie die Krankenversicherung und die private Altersvorsorge, die an keine staatliche Institution gezahlt werden müssen.
Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten und in Deutschland wohnen, zahlen in der Schweiz eine Quellensteuer in Höhe von 4,5 %. Die Einkommenssteuer muss jedoch am Wohnort in Deutschland versteuert werden, wobei die Quellensteuer angerechnet wird.
Unterschiedliche Besteuerung
Je nach Art der Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz fällt die Steuerbelastung aus. Mit dem Ausweis G, Ausweis B und Ausweis L bezahlen Ausländer nur eine Quellensteuer, die vom Bruttolohn abgezogen wird. Wer eine Niederlassungsbewilligung C hat, muss eine Steuererklärung zur ordentlichen Besteuerung ausfüllen.
Sozialversicherung und Gesundheitswesen in der Schweiz
Die Beiträge der Sozialversicherung zieht der Arbeitgeber direkt vom Lohn ab. Die Höhe der Beiträge richtet sich am jeweiligen Einkommen. Im Gegensatz zur Krankenversicherung wird die Hälfte vom Arbeitgeber übernommen.
Bezüglich des Gesundheitswesens ist es anders, den jeder, der in der Schweiz arbeitet, muss eine Krankenversicherung abschließen. Mehr Informationen darüber finden Sie in unserem Artikel Arbeiten in der Schweiz.
Integration und Leben in der Schweiz: Kulturelle und sprachliche Herausforderungen
Andere Länder, andere Sitten. Hier macht die Schweiz auch keine Ausnahme. Eine Herausforderung beim Arbeiten in der Schweiz ist für Deutsche wahrscheinlich die Sprache der Schweizer: „das Schwizerdütsch“.
Häufigste Fragen zum Thema Arbeitserlaubnis für die Schweiz
Eine Arbeitserlaubnis für Deutsche ist die ersten 3 Monate nicht notwendig, nur eine Meldepflicht. Bei längerer Arbeitsdauer wird für Grenzgänger die Grenzgängerbewilligung (Ausweis G) oder die Kurzaufenthaltsbewilligung (Ausweis L) ausgestellt.
Dauert die Arbeit länger als 3 Monate, müssen EU/EFTA Bürger bei der Wohngemeinde eine Aufenthaltsbewilligung beantragen, bei der auch ein aktueller Arbeitsvertrag, gültiger Pass und Qualifikationen vorzulegen sind.
Der Arbeitgeber muss das Gesuch zum Erhalt eines Arbeitsvisums bei der zuständigen kantonalen Behörde in der Schweiz einreichen. Anschließend kommt der Arbeitnehmer zum Zug.
Wer in Mangelberufen eine Ausbildung oder Berufserfahrung vorweisen kann, hat in der Schweiz sehr gute Chancen, eine Anstellung zu finden.
Ähnlich wie in Deutschland haben Arbeitnehmer mit einer Arbeitsbewilligung in der Schweiz das Recht auf Arbeits- und Ruhezeiten, Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen, Elternzeit, usw.
Die Pflichten des Arbeitnehmers: Persönliche Arbeitspflicht, Überstundenarbeit, Anordnungen und Weisungen befolgen, Rechenschaftspflicht und mehr.
Wer über einen Arbeitsvertrag, der länger als ein Jahr gültig ist verfügt, bekommt den Ausweis B zugesprochen. Dieser hat eine Gültigkeit von 5 Jahren und wird nach Ablauf verlängert.
Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten und in Deutschland wohnen, zahlen in der Schweiz eine Quellensteuer in Höhe von 4,5 %. Die Einkommenssteuer bezahlen sie in Deutschland, wobei die Quellensteuer angerechnet wird.
Wer als EU oder EFTA-Bürger über eine Arbeitserlaubnis in der Schweiz verfügt, muss eine private Krankenversicherung abschließen. Die Altersvorsorge AHV/IV wird zur Hälfte vom Arbeitgeber bezahlt und direkt vom Lohn abgezogen.