Inhaltsverzeichnis
- Arbeitslosengeld für Grenzgänger in der Schweiz
- Wie wird das Arbeitslosengeld für Grenzgänger in der Schweiz geregelt?
- Welche Arbeitslosenkasse ist für Grenzgänger zuständig?
- Folgende Bedingungen sind im Falle einer Arbeitslosigkeit zu erfüllen
- Keine Nachteile beim Arbeitslosengeld für Schweizer Grenzgänger
- Häufigste Fragen zum Thema Arbeitslosengeld für Grenzgänger
Arbeitslosengeld für Grenzgänger in der Schweiz
Gerade in Krisenzeiten ist bei vielen Menschen die Angst vor Arbeitslosigkeit größer als sonst. Grenzgänger aus Deutschland, die in der Schweiz arbeiten, müssen sich jedoch diesbezüglich keine Sorgen machen, denn sie haben Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung. Die Arbeitslosenversicherung (ALV) ist bestrebt, arbeitslosen Personen ein adäquates Ersatzeinkommen zu bieten und ihre schnelle Rückkehr in den Arbeitsmarkt zu fördern.
Wie wird das Arbeitslosengeld für Grenzgänger in der Schweiz geregelt?
Wie auch in Deutschland ist jeder Grenzgänger verpflichtet, Beiträge für die Arbeitslosenversicherung zu zahlen. Der Beitragssatz richtet sich nach dem jeweiligen Jahresbruttogehalt und wird in der Schweiz einbezahlt. Die Prämienzahlung für die Arbeitslosenversicherung der Grenzgänger wird jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
Bis zu einem Jahreseinkommen von 148.200 CHF übernimmt der Arbeitgeber 1,1 % und der Arbeitnehmer 1,1 % der Versicherungsprämie, also gesamt 2,2 %. Ist das Jahreseinkommen höher als 148.200 CHF, dann übernimmt der Arbeitgeber nur 0,5 % und der Arbeitnehmer 0,5 %, das bedeutet eine Gesamtprämie von 1,0 %.
Durch ein Abkommen ist gesetzlich geregelt, dass Grenzgänger in der Schweiz mit Hauptwohnsitz in Deutschland Anspruch auf Arbeitslosengeld in ihrem Wohnsitzland haben. Ausnahmen bestehen, die wir hier im Anschluss besprechen.
Unterschiede zu Deutschland
Die Arbeitskultur in der Schweiz unterscheidet sich von den Nachbarländern wie Deutschland und Österreich durch mehr Arbeitsstunden, aber flachere Hierarchien. Es wird mehr Wert auf eine gute Ausbildung, hohe Qualität und einwandfreies Handwerk gelegt. Immer mehr Arbeitgeber setzen inzwischen auf flexible Arbeitszeiten, eine gesunde Konfliktkultur und Gleichberechtigung.
Welche Arbeitslosenkasse ist für Grenzgänger zuständig?
Das Arbeitslosengeld für Grenzgänger wird je nach bestehender Situation in der Schweiz oder in Deutschland ausbezahlt.
Deutsche Agentur für Arbeit
Bei Verlust der Arbeitsstelle, ist die deutsche Bundesagentur für Arbeit für die Auszahlung des Arbeitslosengelds zuständig. Die Höhe des Arbeitslosengeldes ist von der Dauer der Zahlung abhängig und richtet sich nach den deutschen Gesetzen. Es gibt die Beitragsbemessungsgrundlage für die Arbeitsversicherung von Deutschland.
Die in der Schweiz verbrachte Arbeitszeit wird bei der Arbeitslosenversicherung der Grenzgänger vollständig angerechnet, als wäre dieser in Deutschland beschäftigt gewesen.
Schweizer Arbeitslosenkasse
Bei Kurzarbeit in einem Unternehmen, Arbeitsausfall durch Schlechtwetter oder Konkurs bzw. Insolvenzverfahren des Arbeitgebers wird das Arbeitslosengeld von der Schweizer Arbeitslosenkasse ausbezahlt.
Folgende Bedingungen sind im Falle einer Arbeitslosigkeit zu erfüllen
Wer als Grenzgänger in der Schweiz seine Arbeitsstelle verliert, hat nur dann vollen Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn die Meldepflicht und die jeweiligen Fristen erfüllt sind.
Werden diese Pflichten und Vorschriften nicht erfüllt, könnte es zu einer Minderung oder sogar Verlust des Arbeitslosengeldes kommen.
- Bei Aufhebung oder Kündigung des Arbeitsvertrages muss innerhalb von 3 Tagen eine persönliche Meldung bei der deutschen Agentur für Arbeit als Arbeitssuchender erfolgen.
- Besteht ein zeitlich begrenzter Arbeitsvertrag, dann ist mindestens 3 Monate vor Vertragsende eine persönliche Meldung bei der deutschen Agentur für Arbeit als Arbeitssuchender vorgeschrieben.
- Bei der Schweizer Arbeitslosenkasse muss zudem das Formular PD U1 beantragt werden. Dieses vermittelt den Nachweis über die Versicherungs- und Beschäftigungszeit in der Schweiz und ist bei der Agentur für Arbeit in Deutschland abzugeben.
- Bei Verlust der Arbeitsstelle in der Schweiz ist es empfehlenswert, die Krankenversicherung bzw. das Arbeitslosengeld für Grenzgänger anzupassen, indem Sie auf die deutsche gesetzliche Krankenkasse wechseln.
- Wer als Grenzgänger in der Schweiz noch zusätzliche Versicherungen hat, kann diese bei Arbeitslosigkeit freistellen lassen.
Keine Nachteile beim Arbeitslosengeld für Schweizer Grenzgänger
Weil ein Grenzgänger in der Schweiz dieselbe Leistung an Arbeitslosengeld wie ein deutscher Arbeitnehmer erhält, entstehen keine Nachteile. Voraussetzung ist die Einhaltung aller Fristen bzw. Vorschreibungen. Die Höhe des Arbeitslosengeldes beträgt 60 % des Nettolohns eines sozialversicherungspflichtigen Gehalts oder, wenn sie Kinder haben, 67 % des Nettolohns.
Als Berechnungsgrundlage für das Arbeitslosengeld wird das Brutto-Arbeitsentgelt der letzten 12 Monate verwendet. Sie möchten mehr darüber erfahren? Gerne helfen wir Ihnen mit einer kostenlosen Beratung.
Als unabhängiger Berater unterstütze ich Sie in allen Angelegenheiten rund um das Thema Grenzgänger in der Schweiz.
Häufigste Fragen zum Thema Arbeitslosengeld für Grenzgänger
Sie müssen vorweisen können, dass sie mindestens 12 Monate gearbeitet und alle Beiträge an Arbeitslosenversicherung bezahlt haben. Liegen zwischen Bekanntwerden der Kündigung oder Ende des Arbeitsvertrages weniger als 3 Monate, sind Betroffene verpflichtet, dies innerhalb von 3 Tagen bei der deutschen Agentur für Arbeit zu melden.
Das Arbeitslosengeld für Grenzgänger kann mindestens 4 Monate und höchstens 24 Monate lang bezogen werden. Dank einer neuen Regelung bei der Arbeitslosenversicherung für Grenzgänger gilt, dass jeder gearbeitete Tag auch als ein entschädigter Tag gilt.
Nein, es gibt keine Unterschiede, denn Staatsangehörige der Schweiz oder eines EU- bzw. EFTA-Staates haben dieselbe soziale Sicherheit, dank bilateralen Abkommens. Hierbei gilt das Prinzip der Gleichbehandlung von Staatsangehörigen der Schweiz und der anderen Vertragsländer.
Monatlich zahlen Arbeitnehmende in der Schweiz und ihre Arbeitgeber einen Betrag an die Arbeitslosenversicherung. Diese Versicherung ist obligatorisch, damit bei Arbeitsverlust eine finanzielle Sicherheit gewährleistet ist.
Bei Jobverlust durch Kündigung oder Konkurs des Arbeitgebers muss sich der Grenzgänger innerhalb von 3 Tagen bei der deutschen Agentur für Arbeit melden. Hier wird das Arbeitslosengeld für Grenzgänger ausbezahlt.
Wer arbeitslos wird, beantragt das Formular PD U1 bei der Schweizer Arbeitslosenkasse. Damit erbringt man den Nachweis der Versicherungs- und Beschäftigungszeit in der Schweiz. Dieses Formular ist der deutschen Agentur für Arbeit vorzulegen.
Grenzgänger sind in der Schweiz gegen Arbeitslosigkeit versichert. Arbeitslose Personen, die in Deutschland wohnen und in der Schweiz arbeiten, haben im Wohnsitzland und nicht im Beschäftigungsland Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Werden Angestellte, die in Deutschland wohnen und in der Schweiz arbeiten – arbeitslos, dann haben sie nicht in der Schweiz, sondern in Deutschland Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Das Arbeitslosengeld für Grenzgänger wird von der Agentur für Arbeit in Deutschland ausbezahlt, daher ist die Arbeitssuche in Deutschland sogar wichtig.
Die ALV (Arbeitslosenversicherung) erbringt Leistungen bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, wetterbedingten Arbeitsausfällen und Konkurs des Arbeitgebers.