Was genau ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Berufsunfähigkeit durch einen Unfall oder eine Erkrankung kann unverhofft zum Verlust der Arbeitskraft und zu einem finanziellen Desaster führen. Damit das nicht passiert, ist eine freiwillige Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) für Grenzgänger die ideale Lösung zur Absicherung der finanziellen Vorsorge.
Die BU-Versicherung gehört zu den wichtigen Versicherungen für Arbeitnehmer und schützt vor existenziellen Bedrohungen bei Erwerbsunfähigkeit. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt bei Unfall oder Krankheit eine monatliche Rente in vereinbarter Höhe, um die staatlichen Leistungen zu ergänzen.
Relevant ist hier der letzte ausgeübte Beruf. Wobei Betroffene mindestens zu 50 % berufsunfähig und länger als 6 Monate nicht Ihrem Beruf nachgehen können. Der Anspruch auf diese Rente gilt bis zum Eintritt ins normale Rentenalter oder bis zur Wiederaufnahme des Berufs.
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Warum ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Grenzgänger in der Schweiz so wichtig?
In Deutschland wird die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente nur noch an Menschen bezahlt, die vor 02.01.1961 geboren wurden. Für alle anderen gibt es ausschließlich die geringere Erwerbsunfähigkeitsrente, die Leistungen von ca. 36 % des letzten Bruttoeinkommens bezahlt. Hierbei werden zusätzlich noch Steuern und Krankenkassenbeträge abgezogen. Weiters erhält man die Invaliden- oder Erwerbsminderungsrente erst, wenn jemand keinen Beruf mehr länger als 3 Stunden am Tag ausüben kann.
Arbeitnehmende in der Schweiz sind anders als in Deutschland auch bei Nichtbetriebsunfällen über den Arbeitgeber versichert. Trotzdem ist eine zusätzliche BU (Berufsunfähigkeitsversicherung) wichtig, weil die häufigste Berufsunfähigkeit durch Krankheiten und nicht durch Unfälle entstehen.
Die IV (Invalidenversicherung) der Schweiz ist Teil der 1. Säule (AHV/IV) und ist als Pflichtversicherung eher knapp bemessen. Die IV wird auf das Einkommen angerechnet und ist nur ein Ersatz für den Verdienstausfall. Grundsätzlich hat man erst ab 25 % Invalidität Anspruch auf eine IV-Rente. Zu erwähnen ist die lange Bearbeitungszeit in der Schweiz, denn bis zur endgültigen Anerkennung vergehen unter Umständen 2 Jahre.
Das Schweizer Sozialversicherungssystem bietet zwar höhere Leistungen als das deutsche System – es sind bis zu 60 % des Bruttoeinkommens möglich. Das ist zwar um einiges besser als in Deutschland, aber trotzdem nicht ausreichend, um den gewohnten Lebensstandard beizubehalten und die Familie absichern zu können. Gerne können wir Ihre individuelle Situation in einem kostenlosen & unverbindlichen Erstgespräch näher besprechen.
Ursachen für Berufsunfähigkeit
Meist tritt eine Berufsunfähigkeit plötzlich und unerwartet auf. Zu den häufigsten Ursachen der Berufsunfähigkeit zählen nicht Unfälle, sondern psychische Probleme, z. B. Burnout oder Nervenkrankheiten. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft sind:
- Nervenerkrankungen und psychische Erkrankungen – 31 %
- Erkrankungen von Skelett- und Bewegungsapparat – 24 %
- Krebs und andere Erkrankungen – 15 %
- Verletzungen durch Unfall – 9 %

Welche speziellen Regelungen gelten bei der Berufsunfähigkeitsversicherung für Grenzgänger in der Schweiz?
Als deutscher Grenzgänger bezahlt man obligatorisch in die 1. Säule (AHV/IV/EO) und in die 2. Säule (BVG-Pensionskasse) ein. Die 3. Säule ist die private Vorsorge, wobei Leistungen aus der ersten und zweiten Säule bedarfsgerecht ergänzt werden.
In der Schweiz gibt es einen Unterschied zwischen Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit. Arbeitsunfähigkeit entsteht, wenn jemand aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls vorübergehend arbeitsunfähig wird. Bei der Erwerbsunfähigkeit wird man ganz oder teilweise aufgrund eines Unfalls oder Krankheit invalide und dementsprechend erwerbsunfähig. Hierfür gibt es auch eine eigene Erwerbsunfähigkeitsversicherung.
Vorteile für Grenzgänger in der Schweiz
Grenzgänger haben in der Schweiz verglichen mit Deutschland bestimmte Vorteile. Wird die Berufsunfähigkeit durch einen Unfall ausgelöst, erhält der Versicherte bis zu 90 % des letzten Einkommens. In Deutschland ist das wesentlich weniger. Arbeitnehmer in der Schweiz sind obligatorisch unfallversichert. Jedoch werden weniger als 10 % der Fälle mit Berufsunfähigkeit durch Unfall ausgelöst.
Bei der Berufsunfähigkeits- oder Arbeitsunfähigkeitsversicherung in der Schweiz haben Grenzgänger den Vorteil, die aktuelle Tätigkeit mit dem aktuellen Lohnniveau abzusichern. Zum Erhalt des Lebensstandards genügt die gesetzliche Erwerbsminderungsrente von ungefähr 40 % nicht. Die Höhe der BU-Rente legt man bei Versicherungsbeginn fest. Sie darf bis zu 90 % des aktuellen Nettogehalts betragen.
Welche Leistungen und Kosten fallen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung in der Schweiz für Grenzgänger an?
Die Kosten sind abhängig von bestimmten Faktoren, die beim Abschluss der BU-Versicherungsbeiträge eine Rolle spielen. Zudem variieren die Kosten unter den Versicherungsgesellschaften. Deshalb sind eine professionelle Beratung und ein Vergleich der Prämie bzw. der möglichen BU-Rente zu empfehlen.
Welche Faktoren beeinflussen die Höhe der Versicherungsprämien?
Hier gilt, wer die Berufsunfähigkeitsversicherung möglichst früh und gesund abschließt, erhält auf lange Sicht, die günstigsten BU-Tarife. Die Angaben zur Gesundheit müssen wahrheitsgemäß angegeben werden, sonst kann es zur Verweigerung der Leistung kommen.
Risikoreiche Berufe oder Hobbys (z. B. Fallschirmspringer) beeinflussen die Höhe der BU-Kosten maßgeblich. Ein Dachdecker bezahlt vergleichsweise um ein Vielfaches mehr als etwa ein Architekt für dieselbe Absicherung. Auch das gewünschte Endalter der Berufsunfähigkeitsversicherung und die Höhe der BU-Rente spielen eine wichtige Rolle bei den Kosten.
Häufige Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Schweizer Grenzgänger
Ja, für Grenzgänger in der Schweiz besteht Versicherungspflicht (KVG).
Binnen drei Monaten nach Arbeitsbeginn muss der Abschluss der Krankenversicherung erfolgen.
Im Heimatland: erhält man eine kostenlose Mitversicherung von Familienangehörigen, Verbleib in der GKV im Rentenalter – aber hohe einkommensabhängige Beitragsberechnung.
In der Schweiz: Niedrigere Beiträge bei der Krankenversicherung, aber man erhält keinen Arbeitgeberzuschuss.
Sie haben die Wahl, sich in der Schweiz oder in Deutschland versichern zu lassen.
Mit dem Optionsrecht besteht die einmalige Wahl zwischen der Schweizer Krankenversicherung, der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung oder der privaten Krankenversicherung in Deutschland.
Sie können ambulante und stationäre Leistungen nach den Bestimmungen des Schweizer KVG erhalten. In Ihrem Wohnort erhalten Sie über die deutsche Aushilfskasse diese Leistungen.
Mit der Antragstellung einer Schweizer Krankenversicherung nach KVG, wird das Formular E106 oder S071 ausgefüllt und der deutschen Kooperationskrankenkasse (z.B. TK oder AOK) übermittelt. Anschließend bekommen sie zwei Versicherungskärtchen, ein deutsches von ihrer Kooperationskrankenkasse und ein von der Schweizer Krankenversicherung.
Ja, aber Sie müssen sich aber mit dem Optionsrecht von der Schweizer Krankenversicherung befreien lassen.
Eine Kopie des Ausweises/Reisepass und eine Kopie des Arbeitsvertrages. Sollten Sie bereits Grenzgänger sein und die Krankenversicherung wechseln wollen, benötigen wir eine Kopie der Grenzgänger-Arbeitsbewilligung und eine Kopie des aktuellen Versicherungsnachweises.
Grenzgänger sind dem Schweizer Sozialversicherungssystem unterstellt und bezahlen Quellensteuer in der Schweiz. Jedoch in Deutschland unterliegen sie auch vollumfänglich der deutschen Steuerpflicht.
Im Falle eines medizinischen Notfalls bezahlt die Krankenkasse im Rahmen der obligatorischen Grundversicherung. Hierfür empfehlen wir den Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung um die Mehrkosten zu decken.
Bei der Schweizer Krankenversicherung ist das bei Heirat, Familiengründung oder Scheidung möglich.