Nein, es gibt keine Unterschiede, denn Staatsangehörige der Schweiz oder eines EU- bzw. EFTA-Staates haben dieselbe soziale Sicherheit, dank bilateralen Abkommens. Hierbei gilt das Prinzip der Gleichbehandlung von Staatsangehörigen der Schweiz und der anderen Vertragsländer.
Haben Sie weitere Fragen?
Das könnte Sie auch interessieren…
100 %
Kostenlos und transparent
1000+
Online-Beratungen
5/5
Bewertungen