Nach Beendigung der Tätigkeit durch Arbeitslosigkeit oder Kündigung des Jobs endet der Status als Grenzgänger. Damit endet auch die Versicherungspflicht in der Schweiz. Kündigungsfristen müssen in diesem Fall nicht eingehalten werden. Ein kurzes Schreiben mit der Kündigungsbestätigung des Arbeitsvertrages genügt.

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