Bei Jobverlust durch Kündigung oder Konkurs des Arbeitgebers muss sich der Grenzgänger innerhalb von 3 Tagen bei der deutschen Agentur für Arbeit melden. Hier wird das Arbeitslosengeld für Grenzgänger ausbezahlt.
Haben Sie weitere Fragen?
Das könnte Sie auch interessieren…

100 %
Kostenlos und transparent

1000+
Online-Beratungen

5/5
Bewertungen





