Im Heimatland: erhält man eine kostenlose Mitversicherung von Familienangehörigen, Verbleib in der GKV im Rentenalter – aber hohe einkommensabhängige Beitragsberechnung.
In der Schweiz: Niedrigere Beiträge bei der Krankenversicherung, aber man erhält keinen Arbeitgeberzuschuss.
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