Sie müssen vorweisen können, dass sie mindestens 12 Monate gearbeitet und alle Beiträge an Arbeitslosenversicherung bezahlt haben. Liegen zwischen Bekanntwerden der Kündigung oder Ende des Arbeitsvertrages weniger als 3 Monate, sind Betroffene verpflichtet, dies innerhalb von 3 Tagen bei der deutschen Agentur für Arbeit zu melden.
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