Sie müssen vorweisen können, dass sie mindestens 12 Monate gearbeitet und alle Beiträge an Arbeitslosenversicherung bezahlt haben. Liegen zwischen Bekanntwerden der Kündigung oder Ende des Arbeitsvertrages weniger als 3 Monate, sind Betroffene verpflichtet, dies innerhalb von 3 Tagen bei der deutschen Agentur für Arbeit zu melden.

Haben Sie weitere Fragen?

Das könnte Sie auch interessieren…

100 %
Kostenlos und transparent
1000+
Online-Beratungen
5/5
Bewertungen

Die günstigsten Krankenkassentarife für Grenzgänger & Aufenthalter 2024