Grenzgänger in der Schweiz erhalten dieselbe Leistung an Arbeitslosengeld wie deutsche Arbeitnehmer. Sind alle Voraussetzungen dazu erfüllt, erhalten Betroffene eine Leistung von 60 % des Nettogehaltes eines sozialversicherungspflichtigen Lohnes. Der Beitrag erhöht sich auf 67 %, wenn Ehe/Lebenspartner mindestens ein Kind haben.

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