Formular E106/S1
Neben der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung in Deutschland gibt es die Schweizer Krankenversicherung als Versicherungsvariante. Diesbezüglich können Grenzgänger, die in Deutschland wohnen und in der Schweiz arbeiten, von dem EU/EFTA-System mit dem Formular E106 (neu: Formular S1) profitieren.
Das Formular E106 wird auch Formular S1 genannt und ist eine Bescheinigung der Krankenversicherung für Grenzgänger. Mit diesem Formblatt können Grenzgänger in Deutschland (ihrem Wohnort) zum Arzt gehen und medizinische Leistungen nutzen, obwohl sie in der Schweiz versichert sind.
Das Formular E106 ist ein Vordruck und wird bei der Beantragung der Grenzgänger Krankenversicherung mit dem Versicherer gemeinsam ausgefüllt. Das ausgefüllte Formular wird anschließend bei der Schweizer Krankenkasse eingereicht, bestätigt und an die deutsche Aushilfskasse/Kooperationskasse weitergeleitet.
Warum ist das Formular S1/E106 für Grenzgänger so wichtig?
Das Formular E106, bzw. S1 bestätigt Grenzgängern, dass sie in der Schweiz krankenversichert sind. Die erbrachten Gesundheitsleistungen in Deutschland können somit direkt bei der Versicherung in der Schweiz abgerechnet werden.
Welche Vorteile bringt das Formular E106/S1?
- Sehr günstige Beiträge / unabhängig vom Bruttoeinkommen
- Keine Gesundheitsprüfung notwendig
- Günstige Beiträge für Familien & Familienangehörige
- Freie Wahl des Arztes
- Krankenhausbehandlung in Deutschland oder in der Schweiz möglich
- Verbesserung der Leistungen durch Zusatzversicherung
- Rückkehrrecht in die Deutsche gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
Leistungen beim Formular E106/S1
Die Grenzgänger Formulare S1 und S2 erhalten Grenzgänger nach Abschluss einer Grenzgänger Krankenversicherung. Mit dem Formular E106/S1 kann die Krankenkasse in Deutschland (GKV) frei gewählt werden. Diese übernehmen als Aushilfskasse die Sachleistungen, die auch versicherte Arbeitnehmer in Deutschland erhalten.
Hier ist jedoch zu beachten, dass es bezüglich der Leistungen der Schweizer Krankenversicherungen Unterschiede gibt. Vor allem bei der Pflege- und Zahnversicherung entsteht eine Versorgungslücke, die durch Zusatzversicherungen geschlossen werden muss.
Franchise & Selbstbehalt mit dem Formular S1/E106
Lassen sich Grenzgänger in der Schweiz behandeln, müssen sie eine Franchise in Höhe von 300 CHF pro Jahr bezahlen. Zudem ist ein Selbstbehalt in Höhe von 10 % (maximal 700 CHF pro Jahr) notwendig. Bei einer Behandlung in Deutschland und dem Formular E106, bzw. S1 entfällt der Selbstbehalt und die Franchise.
Was ist das Formular S2?
Das Formular S2 ist der Vordruck für die Genehmigung einer geplanten medizinischen Behandlung im Ausland. Anspruch darauf haben jedoch nur Personen, die aus einem EU-Land oder einem EFTA-Staat kommen. Im Behandlungsstaat wird man mit der Genehmigung wie ein gesetzlich Versicherter des Landes behandelt. Deshalb ist unter Umständen auch einen Teil der Kosten für z.B. die Krankenhausbehandlung vorab zu bezahlen.
Das Formular S2 wird von der Krankenkasse ausgestellt und bei der Krankenkasse in dem Land eingereicht, wo man sich behandeln lassen möchte.