Inhaltsverzeichnis
- Krankenkassenwechsel für Grenzgänger
- Warum lohnt sich der Wechsel?
- Kündigungstermine für den Grenzgänger Krankenkassenwechsel in der Schweiz
- Informationen zum Thema: neue Krankenversicherungsbeiträge 2024 und 2025
- Gründe für den jährlichen Anstieg der Krankenversicherungsbeiträge
- Wie werden die Krankenversicherungsbeiträge berechnet?
- Wie kann ich die Versicherungsbeiträge senken?
- Häufigste Fragen zum Thema Krankenkassenwechsel für Schweizer Grenzgänger
Krankenkassenwechsel für Grenzgänger
Die Beiträge der Grenzgänger Krankenversicherung werden auch in der Schweiz jährlich angepasst. Ende Oktober erhalten Grenzgänger von ihren Versicherungen die Mitteilung über die Prämie für das Folgejahr. Wer sparen möchte, sollte sich bezüglich des Versicherungsbeitrags stets informieren.
Warum lohnt sich der Wechsel?
Alle Krankenversicherungen für Grenzgänger bieten dieselben Leistungen an, jedoch bei teilweise günstigeren Prämien. Auch der gewählte Versicherungsschutz des Versicherten bleibt nach dem Wechsel bestehen.
Helsana
- bis zum 18 Lebensjahr: 79,10 CHF
- vom 19. bis zum 25. Lebensjahre: 284,60 CHF
- ab dem 26. Lebensjahr: 316,20 CHF
Swica
- bis zum 18. Lebensjahr: 50,90 CHF
- vom 19. bis zum 24. Lebensjahr: 158,90 CHF
- ab dem 26. Lebensjahr: 211,80 CHF
Sympany
- bis zum 18. Lebensjahr: 54,90 CHF
- vom 19. bis zum 24. Lebensjahr: 175,60 CHF
- ab dem 26. Lebensjahr: 219,50 CHF
Swica und Sympany bieten neben einem hervorragenden Service auch günstige Beiträge an. Zudem erhält man die gleiche Leistung, wie bei der Schweizer Krankenversicherung. Bis zu 200 CHF Jahresersparnis sind möglich.
Kündigungstermine für den Grenzgänger Krankenkassenwechsel in der Schweiz
Der Krankenkassenwechsel für Grenzgänger in der Schweiz ist an zwei Terminen möglich:
- Januar, mit Kündigung bis 30. November des Vorjahres
- Juli jeden Jahres, mit Kündigung bis 31. März
Die Wechselfrist am 30. November muss schriftlich erfolgen und bei der betreffenden Krankenkasse genau an diesem Tag eintreffen. Dasselbe gilt beim Wechsel: Am 1. Juli muss die Kündigung schon am 31. März bei der Versicherung vorliegen.
Informationen zum Thema: neue Krankenversicherungsbeiträge 2024 und 2025
Die Prämien der Krankenversicherungen steigen 2024 um durchschnittlich 8,7 %. Für das Jahr 2025 sind ähnliche Erhöhungen zu erwarten. Zu beachten ist, dass die Beiträge je nach Kanton variieren. In diesem Jahr (2024) beträgt die mittlere Krankenversicherungsprämie 359,50 Franken für alle Altersgruppen in der ganzen Schweiz.
Die Anpassung der Beitragsprämien im Versicherungsbereich muss vom Bundesamt für Gesundheit abgesegnet werden. Hierbei sind die Versicherungsgesellschaften verpflichtet, dem Bundesamt die Anträge für die neuen Prämien vorzulegen und ihre finanzielle Lage zu erläutern. Erst nach der Überprüfung durch das Bundesamt für Gesundheit werden die neuen Beiträge bewilligt oder abgelehnt.
Gründe für den jährlichen Anstieg der Krankenversicherungsbeiträge
Es gibt unterschiedliche Gründe für die Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge: Es sind teilweise die Lieferengpässe der letzten Jahre, die für die steigenden Medikamentenpreise verantwortlich sind. Auch die steigenden Gesundheitskosten zwingen Krankenkassen, die Beiträge zu erhöhen.
Weitere Gründe für die stetige Erhöhung der Prämien sind die wachsende Anzahl von diagnostischen Untersuchungen bei unklaren Gesundheitsbeschwerden, die mehr medizinisches Personal und Ressourcen benötigen, was sich in den Versicherungskosten niederschlägt.
Die verstärkte Nachfrage nach psychotherapeutischen Behandlungen spiegelt den gesteigerten Bedarf bei der psychischen Gesundheitsversorgung wider und führt auch zu einer höheren finanziellen Belastung im Versicherungswesen.
Diese Faktoren sind es, die zur Erhöhung der Gesamtkosten im Gesundheitswesen beitragen, was sich wiederum auf die Versicherungsbeiträge auswirkt. Zudem lässt der politisch angeordnete Abbau der Reserven den Krankenkassen keine Möglichkeit mehr, die steigenden Kosten auszugleichen.
Wie werden die Krankenversicherungsbeiträge berechnet?
Die Entwicklung der Kosten für Krankenkassen fällt je nach Region unterschiedlich aus. Deshalb wird bei der Erhöhung der Beiträge immer vom Durchschnitt gesprochen.
Zur Höhe der Beiträge tragen die Versicherungsgesellschaft, der Kanton, das Alter des Versicherten und das durchschnittliche Alter aller Versicherten in einer Versicherungsgesellschaft bzw. das gewählte Modell der Versicherung bei.
Beispiele zur Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge in einzelnen Kantonen 2024:
Obwohl im Durchschnitt die Beiträge 2024 um 8,7 steigen, beträgt im Kanton Tessin die Erhöhung 10,5 %, im Kanton Zürich sogar 15 %. Im Kanton Appenzell sind Prämien mit rund 246,10 CHF im Monat am niedrigsten angesetzt.
In der gesamten Schweiz beträgt der mittlere Krankenversicherungsbeitrag 359,50 CHF im Monat. Für Erwachsene liegt der Beitrag bei 426,70 CHF im Monat.
Wie kann ich die Versicherungsbeiträge senken?
Grenzgänger können ihre Versicherungsbeiträge senken, indem sie Krankenkassen vergleichen und eine günstigere Option finden. Zum Beispiel:
- Wechseln auf ein günstigeres Krankenkassenmodell wie Bonusversicherung, Hausarztmodell, Telmed oder HMO-Modell.
- Optimierung des Tarifs, ohne auf einen gleichwertigen Versicherungsschutz zu verzichten.
- Antrag stellen auf Reduzierung oder Aufhebung der Risikozuschläge.
- Erhöhung des Selbstbehalts senkt auch die Krankenkassenbeiträge.
- Direkter Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse (KV) – falls möglich.
Häufigste Fragen zum Thema Krankenkassenwechsel für Schweizer Grenzgänger
Die Kündigungsfristen müssen genau eingehalten werden. Um Versicherungslücken zu vermeiden, sollte die neue Krankenversicherung nahtlos an die alte anschließen.
Vor dem Wechsel zu einer anderen Krankenkasse sollte man sich überlegen, ob aktuell Heil- und Hilfsmittel, langfristige Rezepte, Krankengeld oder Pflegeleistungen von der alten Krankenkasse bezogen werden. Diese könnten genehmigungspflichtig sein oder Zusatzleistungen, wodurch Nachteile beim Wechsel entstehen könnten.
Ist beispielsweise eine notwendige Vorversicherungszeit nicht erfüllt, ist ein potenzieller Kunde nicht versicherbar und wird abgelehnt. Auch bei Zusatzversicherungen kann die Krankenkasse eine Aufnahme verweigern. Nach Ausfüllen eines Gesundheitsfragebogens bestimmt die Krankenkasse, zu welchen Bedingungen jemand aufgenommen wird.
Ein Krankenkassenwechsel ist erst möglich, wenn ein Mitglied mindestens 12 Monate bei seiner alten Krankenkasse war. Dies ist unabhängig vom Alter, Gesundheitszustand oder einer laufenden Behandlung möglich.
Nein, die Grundversicherung kann unabhängig von den Zusatzversicherungen gewechselt werden. Um jedoch den besten Schutz zu erhalten, ist es empfehlenswert, beide Versicherungen zu koordinieren.
Nach Beendigung der Tätigkeit durch Arbeitslosigkeit oder Kündigung des Jobs endet der Status als Grenzgänger. Damit endet auch die Versicherungspflicht in der Schweiz. Kündigungsfristen müssen in diesem Fall nicht eingehalten werden. Ein kurzes Schreiben mit der Kündigungsbestätigung des Arbeitsvertrages genügt.