Die passende Krankenversicherung für Grenzgänger in der Schweiz
Wer als Grenzgänger in der Schweiz arbeiten möchte, benötigt neben der Grenzgänger-Bewilligung
(Ausweis G) eine gesetzliche Krankenversicherung. Wobei interessante Wahlmöglichkeiten bei Krankenversicherungen, Krankenkassen und Versicherungsgesellschaften bestehen.
3 Varianten der Krankenversicherung für Grenzgänger
Laut dem Schweizer obligatorischen Krankenpflegegesetz (OKP) muss der Abschluss einer Krankenversicherung binnen drei Monaten ab Arbeitsbeginn erfolgen. Hierbei genießen Grenzgänger ein einmaliges Optionsrecht: Sie können zwischen drei Varianten der Grenzgänger Krankenversicherung wählen:
Welche Variante die passende Krankenversicherung für den Einzelnen ist, hängt von der individuellen Situation ab – wie beispielsweise von der Erwerbssituation, der bisherigen Krankenversicherung, der familiären Situation oder dem Gesundheitszustand. Auch die persönlichen Wünsche hinsichtlich Leistungen und Betragshöhen sind wählbar. Gerne bieten wir Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Beratung an, um die Versicherung zu finden, die Ihren Bedürfnissen entspricht.
Warum ist eine spezielle Krankenversicherung für Grenzgänger in der Schweiz wichtig?
Alle Grenzgänger oder Grenzgängerinnen in der Schweiz sind verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Dabei besteht jedoch ein einmaliges Optionsrecht: Sie können zwischen einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung oder Schweizer Grenzgängerversicherung wählen. Auch die Möglichkeit einer deutschen privaten Krankenversicherung besteht.
Wer sich jedoch nicht aktiv von der Versicherungspflicht (Optionsrecht) befreien lassen möchte, muss sich bei der Versicherung nach KVG für Grenzgänger versichern. Durch das EU/EFTA System der schweizerischen Grenzgänger-Krankenversicherung kann man in der Schweiz und in Deutschland zum Arzt gehen und hat Anspruch auf ambulante und stationäre Leistungen bei der Behandlung.
Vorteile einer Grenzgänger Krankenversicherung in der Schweiz
Die KVG: Pflichtversicherung in der Schweiz (Modell E106 / S071) ist inzwischen die beliebteste bei den Grenzgänger Krankenversicherungen. Sie bietet nur wenige Nachteile und vereint jedoch alle Vorteile der anderen Versicherungsvarianten für Grenzgänger. Zu den Vorteilen zählen unter anderem:
Welche Optionen gibt es für Grenzgänger in der Schweiz bezüglich Krankenversicherung?
EU/EFTA Formular E106
Wer als Grenzgänger in Deutschland zum Arzt geht und eine Krankenversicherung für Grenzgänger in der Schweiz hat, benötigt das EU/EFTA Formular E106. Ein bilaterales Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz ermöglicht Grenzgängern im Krankheitsfall auch Leistungen im Wohnort zu beziehen.
Die Leistungen in Deutschland werden über die sogenannte Aushilfskasse (bzw. Kooperationskasse) getätigt. Wobei die deutsche gesetzliche Krankenkasse (GKV) die Rolle der Aushilfskasse übernimmt. Hier wird das Formular E106 vorgelegt, welches bei der Schweizer Krankenkasse erhältlich ist.
Pendler erhalten kostenlos eine weitere Versicherungskarte bei der deutschen Aushilfskasse und werden wie gesetzlich Krankenversicherte behandelt. Bei dieser Variante fällt weder Franchise (Selbstbehalt) noch eine Kostenbeteiligung (Selbstbeteiligung) an. Ärzte bzw. Zahnärzte in Deutschland rechnen direkt mit der Aushilfskasse ab.
Welche Faktoren spielen bei der Grenzgänger Krankenversicherung eine Rolle?
Welche Variante an „Krankenversicherung Grenzgänger Schweiz“ am besten passt, hängt von der Situation des Versicherungsnehmers ab. Eine Rolle spielt dabei die Erwerbssituation, Alter, Gesundheitszustand, familiäre Situation und das gewünschte Leistungsniveau. Ausschlaggebend bei der Auswahl der Krankenversicherung für Grenzgänger ist der Wunsch hinsichtlich Leistung und Beitrag.
Zusammengefasst sind folgende Faktoren zu beachten:
- Leistungen & Selbstbehalt
- Eintrittsalter
- Familienstand evtl. Familienplanung
- Einkommen (Familieneinkommen)
- Kurzfristiger oder langfristiger Arbeitsaufenthalt
- Zukunftsplanung bzgl. Wohnort, Beruf
- Leistungen & Selbstbehalt
- Eintrittsalter
- Familienstand evtl. Familienplanung
- Einkommen (Familieneinkommen)
- Kurzfristiger oder langfristiger Arbeitsaufenthalt
- Zukunftsplanung bzgl. Wohnort, Beruf
Häufige Fragen zur Krankenversicherung für Grenzgänger in der Schweiz
Ja, für Grenzgänger in der Schweiz besteht Versicherungspflicht (KVG).
Binnen drei Monaten nach Arbeitsbeginn muss der Abschluss der Krankenversicherung erfolgen.
Im Heimatland: erhält man eine kostenlose Mitversicherung von Familienangehörigen, Verbleib in der GKV im Rentenalter – aber hohe einkommensabhängige Beitragsberechnung.
In der Schweiz: Niedrigere Beiträge bei der Krankenversicherung, aber man erhält keinen Arbeitgeberzuschuss.
Sie haben die Wahl, sich in der Schweiz oder in Deutschland versichern zu lassen.
Mit dem Optionsrecht besteht die einmalige Wahl zwischen der Schweizer Krankenversicherung, der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung oder der privaten Krankenversicherung in Deutschland.
Sie können ambulante und stationäre Leistungen nach den Bestimmungen des Schweizer KVG erhalten. In Ihrem Wohnort erhalten Sie über die deutsche Aushilfskasse diese Leistungen.
Mit der Antragstellung einer Schweizer Krankenversicherung nach KVG, wird das Formular E106 oder S071 ausgefüllt und der deutschen Kooperationskrankenkasse (z.B. TK oder AOK) übermittelt. Anschließend bekommen sie zwei Versicherungskärtchen, ein deutsches von ihrer Kooperationskrankenkasse und ein von der Schweizer Krankenversicherung.
Ja, aber Sie müssen sich aber mit dem Optionsrecht von der Schweizer Krankenversicherung befreien lassen.
Eine Kopie des Ausweises/Reisepass und eine Kopie des Arbeitsvertrages. Sollten Sie bereits Grenzgänger sein und die Krankenversicherung wechseln wollen, benötigen wir eine Kopie der Grenzgänger-Arbeitsbewilligung und eine Kopie des aktuellen Versicherungsnachweises.
Grenzgänger sind dem Schweizer Sozialversicherungssystem unterstellt und bezahlen Quellensteuer in der Schweiz. Jedoch in Deutschland unterliegen sie auch vollumfänglich der deutschen Steuerpflicht.
Im Falle eines medizinischen Notfalls bezahlt die Krankenkasse im Rahmen der obligatorischen Grundversicherung. Hierfür empfehlen wir den Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung um die Mehrkosten zu decken.
Bei der Schweizer Krankenversicherung ist das bei Heirat, Familiengründung oder Scheidung möglich.