Die Pflegeversicherung für Grenzgänger in der Schweiz
Im zunehmenden Alter ist das Risiko der Pflegebedürftigkeit hoch, aber dennoch ist die Pflegeversicherung in der Schweiz nicht Pflicht. Zwar ist in allen Krankenversicherungsmodellen für Grenzgänger ein Pflichtteil der sozialen Pflegeversicherung enthalten, jedoch ungenügend im Pflegefall.
In Deutschland ist die Pflegeversicherung, anders als in der Schweiz, Teil der Krankenversicherung. Aber auch hier ist eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll, um Versorgungsdefizite zu vermeiden.
Warum ist eine Pflegeversicherung für Grenzgänger wichtig?
Kein anderes Thema wird mehr unterschätzt und verdrängt, als die Pflegebedürftigkeit. Das Gesundheitsministerium rechnet jetzt schon damit, dass mehr als 50 % der Menschen im Laufe ihres Lebens pflegebedürftig werden. Deshalb ist für Schweizer Grenzgänger das Thema Pflegeversicherung genauso wichtig, wie bei einer Arbeitsstelle in Deutschland.
Bezüglich der Leistung gibt es in der Schweiz je nach Wahl einer Grenzgänger- Krankenversicherung erhebliche Unterschiede. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen kleinen Teil der tatsächlichen Kosten. Im Ernstfall droht Grenzgängern ein hoher Eigenanteil bei Pflegebedürftigkeit. Wer eine Krankenversicherung nach KVG wählt, hat hier keine obligatorische Absicherung.
Grenzgänger erhalten im Pflegefall nur Sachleistungen bis zur gesetzlich festgelegten Höchstgrenze. Dadurch entsteht ein hohes finanzielles Risiko nicht nur für den Grenzgänger selbst, auch die Angehörigen sind mitbetroffen. Daher sollte man dringend eine Pflegezusatzversicherung abschließen.
Leistungen der deutschen gesetzlichen (GKV) oder privaten Krankenversicherung (PKV)
Die Höhe und Art der Leistungen bei der Pflegeversicherung sind vom Modell der Krankenversicherung abhängig, die gewählt wurde. Wer Mitglied in der deutschen gesetzlichen Krankenkasse (GKV) oder über eine deutsche private Krankenversicherung (PKV) für Grenzgänger versichert ist, der ist automatisch gesetzlich pflegeversichert.
Die Pflegeleistungen sind nach dem zweiten deutschen Pflegestärkungsgesetz geregelt. Je nach Selbstständigkeit werden die Beiträge der pflegebedürftigen Person ermittelt und in fünf Pflegestufen eingeteilt. Je höher der Pflegegrad, desto höher ist die Leistung durch die Krankenkasse.
- Beim Pflegegeld handelt es sich um einen Pauschalbetrag, der bei stationärer oder ambulanter Pflege direkt an die Pflegeeinrichtung bzw. an die Angehörigen ausbezahlt wird. In vielen Fällen ist das Pflegegeld nicht abgedeckt, da ein Pauschalbetrag die Kosten nicht umfänglich decken kann. Um finanzielle Risiken einzuschränken, ist eine Pflegezusatzversicherung zu empfehlen.
Welche Leistungen gibt es bei der Schweizer Krankenversicherung (KGV) für Grenzgänger im Pflegefall?
Dank eines bilateralen Abkommens zwischen Deutschland und der Schweiz können Grenzgänger, die in der Schweiz krankenversichert sind, mit dem Formular E106 Sachleistungen der deutschen Aushilfskrankenkasse erhalten.
Grenzgänger entscheiden sich im Bereich Krankenversicherung am häufigsten für die gesetzliche schweizerische Pflichtversicherung, gemäß KVG (Krankenversicherungsgesetz). Somit erhalten sie in Deutschland Leistungsaushilfe in einer gesetzlichen Krankenkasse. Im Bereich der Pflegeversicherung werden lediglich sogenannte Pflegesachleistungen bezahlt.
- Pflegesachleistungen umfassen Leistungen, die durch einen Pflegedienst anfallen. Hierbei handelt es sich um einen festgelegten Betrag, der direkt vom Pflegedienst mit der Krankenkasse abgerechnet wird. Der Höchstbetrag ist nach dem Grad der Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person berechnet.
Pflegezusatzversicherung für Grenzgänger in der Schweiz
Für Grenzgänger in der Schweiz ist die Pflegezusatzversicherung günstig sowie zielgenau und wird in der Regel in Form einer Pflegetagegeldversicherung abgeschlossen. Diese flexible Lösung lässt sich sehr gut an die individuellen Bedürfnisse anpassen. Je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit wird in einen Pflegegrad zwischen 1 und 5 eingeteilt und der Tagessatz ermittelt.
Beim Abschluss der Pflegeversicherung kann z. B. die Höhe des Pflegetagegeldes oder eine Einmalzahlung gewählt werden. Somit kann die Lücke zwischen Pflegepflichtversicherung, Sachleistungen und den tatsächlichen Pflegekosten geschlossen werden.
Wie viel kostet eine Pflegeversicherung für Grenzgänger in der Schweiz?
Es gibt bei der Pflegetagegeldversicherung gewisse Faktoren, die die Höhe der Beiträge entscheidend beeinflussen:
- Umfang der gewählten Leistung
- Eintrittsalter der versicherten Person
- Höhe des festgelegten Tagegeldes
- Höhe der Einmalzahlung
Die genaue Höhe der Beitragszahlung sind wegen dieser Faktoren nicht möglich. Daher ist es wichtig, mit einem Versicherungsexperten die persönliche Situation und die Bedürfnisse zu besprechen und ein unverbindliches Angebot erstellen zu lassen.

Was sollte beim Abschluss der Pflegeversicherung beachtet werden?
- Pflegeversicherung muss für Grenzgänger in der Schweiz gelten. Der Tarif sollte tatsächlich mit einer Schweizer KVG-Grundversicherung und deutscher gesetzlicher Aushilfskasse abschließbar sein.
- Gesundheitsfragen müssen in Art und Umfang gerechtfertigt sein.
- Höhe des Tagegeldes ist abhängig vom Pflegegrad (1 – 5), jedoch ist eine ausreichende Höhe wichtig.
- Höhe einer eventuellen Einmalzahlung bestimmen, was für den Eintritt des Pflegefalls sinnvoll ist.
- Besprechen, wie die Beitragsfortzahlung bei Pflegebedürftigkeit geregelt wird.
Wann sollte ein Grenzgänger in der Schweiz eine Pflegeversicherung abschließen?
Es kommt natürlich darauf an, wie lange ein Grenzgänger in der Schweiz vorhat zu arbeiten. Aber generell sollte eine Pflegeversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden. Je jünger und gesünder der Versicherte ist, umso günstiger sind die Beitragszahlungen.
Die gesundheitliche Verfassung ist ein wichtiger Faktor beim Abschluss einer Pflegezusatzversicherung. Bestehende Krankheiten können dazu führen, dass eine Versicherung abgelehnt oder dementsprechend erhöht wird. Das Eintrittsalter spielt bei der Höhe der Beitragszahlung ebenfalls eine große Rolle.
Häufige Fragen zur Pflegeversicherung für Grenzgänger in der Schweiz
Wer als Grenzgänger die Schweizer KVG-Versicherung mit einer deutschen Aushilfskasse gewählt hat, muss sich nicht pflichtversichern lassen. Jedoch ist eine Pflegezusatzversicherung dringend anzuraten.
Es kommt immer auf die individuelle Situation des Versicherungsteilnehmers an. Wir empfehlen Ihnen ein unverbindliches & kostenloses Erstgespräch mit uns.