Rentenversicherung für Grenzgänger in der Schweiz
Wer im Alter seinen gewohnten Lebensstandard erhalten möchte, muss sich als Grenzgänger um eine private Altersversorgung kümmern. In Deutschland und in der Schweiz sind die gesetzlichen Rentenversicherungen nicht mehr ausreichend.
Gesetzliche Altersvorsorge für Grenzgänger in der Schweiz
Wie alle Arbeitnehmer haben Grenzgänger in der Schweiz Anspruch auf Rente. Jedoch ist das Schweizer System anders aufgebaut als etwa in Deutschland. Die Altersvorsorge ist in drei Bereiche eingeteilt, wobei zwei dieser Säulen obligatorisch sind. Die dritte Säule ist freiwillig, denn eine zusätzliche private Rentenversicherung soll im Alter absichern.
Rentenabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz
Grenzgänger aus Deutschland, die in der Schweiz arbeiten, können dank eines bilateralen Abkommens in Deutschland leben und eine Rente aus der Schweiz beziehen. Das betrifft die AHV-Rente, die Pensionskasse sowie die private Vorsorge.
Wer auch in Deutschland Anspruch auf eine Rente hat, kann zwei Renten beziehen, eine aus der Schweiz und eine aus Deutschland.
Allgemeines zur AHV für Grenzgänger
In der Alters- und Hinterlassenenversicherung ist jeder pflichtversichert, der in der Schweiz oder in Deutschland einen Wohnsitz hat und in der Schweiz arbeitet. Zudem inkludiert die AHV noch die Invalidenversicherung (IV). Beide Versicherungen sorgen für einen Teil der finanziellen Absicherung im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall für Hinterbliebene.
Die Beiträge für diese Versicherungen betragen insgesamt 10,56 % des jeweiligen Einkommens und werden zur Hälfte vom Arbeitgeber und zur Hälfte vom Arbeitnehmer getragen. Der Arbeitgeber zieht die Beträge direkt vom Lohn des Arbeitnehmers ab und führt sie anschließend an die Ausgleichskasse weiter. Der AHV-Versicherungsnachweis ist mit einer Nummer versehen und dient als Nachweis dafür, dass Beiträge gezahlt oder Leistungen bezogen wurden.
Versicherte haben die Möglichkeit, die Zahlungen bei ihrer Ausgleichskasse anhand von Kontoauszügen zu prüfen. Die zuständige Ausgleichskasse steht als Kassennummer auf dem Versicherungsausweis. Für die Höhe der Rente ist das Jahreseinkommen des Grenzgängers ausschlaggebend. Die Renten werden entsprechend den Lohn- und Preisentwicklungen angepasst. Renten aus der AHV müssen versteuert werden.
Anspruch auf die Altersrente haben Männer nach dem vollendeten 65. Lebensjahr und Frauen können schon ein Jahr früher in Rente gehen. Wer früher die Rente beziehen möchte, muss mit Abzügen in Höhe von 6,8 % pro Jahr rechnen.
Häufig gestellte Fragen zur Rentenversicherung in der Schweiz
Wer als Grenzgänger in der Schweiz arbeitet und in Deutschland wohnt, zahlt seine Sozialversicherungsbeiträge in der Schweiz ein.
Bei Frauen liegt das Rentenalter bei 64 Jahren und bei Männern bei 65 Jahren. Die AHV-Rente mit der regulären Auszahlung ist frühestens 5 Jahre vor dem Eintritt ins Rentenalter möglich.
Anhand der Einzahlungen und der Arbeitsjahre lässt sich die Höhe der Rente berechnen, wobei die durchschnittliche Rente in der Schweiz bei etwa 1.800 CHF liegt. Aus der ersten Säule erhält man eine minimale Altersrente von ungefähr 1.225 CHF und maximal 2.400 CHF.