Rentenversicherung

Rentenversicherung2024-07-16T07:48:51+00:00

Rentenversicherung für Grenzgänger in der Schweiz

Wer im Alter seinen gewohnten Lebensstandard erhalten möchte, muss sich als Grenzgänger um eine private Altersversorgung kümmern. In Deutschland und in der Schweiz sind die gesetzlichen Rentenversicherungen nicht mehr ausreichend.

Rentenversicherung für Grenzgänger

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Gesetzliche Altersvorsorge für Grenzgänger in der Schweiz

Wie alle Arbeitnehmer haben Grenzgänger in der Schweiz Anspruch auf Rente. Jedoch ist das Schweizer System anders aufgebaut als etwa in Deutschland. Die Altersvorsorge ist in drei Bereiche eingeteilt, wobei zwei dieser Säulen obligatorisch sind. Die dritte Säule ist freiwillig, denn eine zusätzliche private Rentenversicherung soll im Alter absichern.

1. Säule: Alters-/Hinterlassenenversicherung (AHV)

Die erste Säule ist für alle Pflicht, die eine Erwerbstätigkeit ausführen und dient zur Existenzsicherung im Alter, beziehungsweise zur Vermeidung von Altersarmut. Die Rente wird anhand der Jahre und Höhe der Einzahlungen bemessen und beim Renteneintritt monatlich ausbezahlt.

Leistungen der 1. Säule:

  • Alters- und Hinterlassenenversicherung
  • Invalidenversicherung (IV)
  • Erwerbsersatz während des Militärdienstes (EO)
  • Arbeitslosenversicherung (AV)

Jeder Arbeitnehmer ist AHV versichert und die Versicherungsbeiträge werden vom Arbeitgeber automatisch abgeführt. Deutsche Grenzgänger erhalten in der Schweiz einen AHV-Ausweis und eine AHV-Nummer, die der Sozialversicherungsnummer entspricht.

2. Säule: Berufliche Vorsorge und Pensionskasse (BVG)

Die zweite Säule bildet die berufliche Vorsorge und ist ebenfalls eine Pflichtversicherung für alle. Sie soll die gewohnten Lebenshaltungskosten in der Rente decken. Die Prämien für die betriebliche Altersversorgung werden vom Arbeitgeber monatlich an die zuständige Pensionskasse abgeführt. Unter die Versicherungspflicht fällt jeder, der ein Jahreseinkommen von mindestens 21.330 CHF erhält.

Leistungen der 2. Säule

  • Leistungen der obligatorischen beruflichen Vorsorge (Pensionskasse)
  • obligatorische Unfallversicherung
  • Leistungen aus der vom Arbeitgeber freiwillig organisierten Zusatzversicherung zur Unfallversicherung
  • Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung (ALV)
  • Leistungen aus der vom Arbeitgeber freiwillig organisierten Krankengeldversicherung

Der Arbeitgeber trägt mindestens die Hälfte der Beträge zur Pensionskasse und bestimmt, mit welcher er kooperiert. Daher sind die Bestimmungen und Regelungen dazu unterschiedlich. Die Verzinsung des Guthabens erfolgt mit mindestens 1 %.

3. Säule: Private Vorsorge

Grenzgänger haben keinen Zugang zur dritten Säule des Rentensystems in der Schweiz, weil sie ihre Steuern in Deutschland zahlen und daher keine Steuervorteile haben. Bei der Wahl der privaten Altersvorsorge ist es empfehlenswert, die Steuervorteile und Zuschüsse in Deutschland zu beachten. Interessant ist die Direktversicherung und die Basisrente für Grenzgänger, denn hier entsteht eine direkte Steuerentlastung.

Vorteile einer Direktversicherung für Grenzgänger

  • Steuervorteil in der Ansparphase und bei Auszahlung
  • Einzahlungen können nicht verfallen.
  • Bei Jobwechsel: Mitnahme der Direktversicherung
  • Leistung beim Todesfall an Hinterbliebene

Vorteile einer Basisrente für Grenzgänger

  • Steuervorteil in der Ansparphase und bei Auszahlung
  • Unabhängig vom Schweizer Arbeitgeber
  • Wahl zwischen klassisch & fondsgebunden
  • Pfändungs- und Hartz IV geschützt in der Ansparphase

Neben der Direktversicherung und Basisrente gibt es bei der privaten Vorsorge noch mehr Möglichkeiten. Bei den verschiedenen Optionen beraten wir Sie gerne als Versicherungsexperte kostenlos.

Rentenabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz

Grenzgänger aus Deutschland, die in der Schweiz arbeiten, können dank eines bilateralen Abkommens in Deutschland leben und eine Rente aus der Schweiz beziehen. Das betrifft die AHV-Rente, die Pensionskasse sowie die private Vorsorge.

Wer auch in Deutschland Anspruch auf eine Rente hat, kann zwei Renten beziehen, eine aus der Schweiz und eine aus Deutschland.

Rentenversicherung für Schweizer Grenzgänger

Allgemeines zur AHV für Grenzgänger

In der Alters- und Hinterlassenenversicherung ist jeder pflichtversichert, der in der Schweiz oder in Deutschland einen Wohnsitz hat und in der Schweiz arbeitet. Zudem inkludiert die AHV noch die Invalidenversicherung (IV). Beide Versicherungen sorgen für einen Teil der finanziellen Absicherung im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall für Hinterbliebene.

Die Beiträge für diese Versicherungen betragen insgesamt 10,56 % des jeweiligen Einkommens und werden zur Hälfte vom Arbeitgeber und zur Hälfte vom Arbeitnehmer getragen. Der Arbeitgeber zieht die Beträge direkt vom Lohn des Arbeitnehmers ab und führt sie anschließend an die Ausgleichskasse weiter. Der AHV-Versicherungsnachweis ist mit einer Nummer versehen und dient als Nachweis dafür, dass Beiträge gezahlt oder Leistungen bezogen wurden.

Versicherte haben die Möglichkeit, die Zahlungen bei ihrer Ausgleichskasse anhand von Kontoauszügen zu prüfen. Die zuständige Ausgleichskasse steht als Kassennummer auf dem Versicherungsausweis. Für die Höhe der Rente ist das Jahreseinkommen des Grenzgängers ausschlaggebend. Die Renten werden entsprechend den Lohn- und Preisentwicklungen angepasst. Renten aus der AHV müssen versteuert werden.

Anspruch auf die Altersrente haben Männer nach dem vollendeten 65. Lebensjahr und Frauen können schon ein Jahr früher in Rente gehen. Wer früher die Rente beziehen möchte, muss mit Abzügen in Höhe von 6,8 % pro Jahr rechnen.

Persönliche Beratung und Unterstützung

Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei Ihrer individuellen Planung zur richtigen Rentenversicherung für Grenzgänger in der Schweiz – kostenlos und unverbindlich.

Häufig gestellte Fragen zur Rentenversicherung in der Schweiz

Wo muss ich als Grenzgänger in die Rentenversicherung einzahlen?2024-07-16T07:38:57+00:00

Wer als Grenzgänger in der Schweiz arbeitet und in Deutschland wohnt, zahlt seine Sozialversicherungsbeiträge in der Schweiz ein.

Wann erhält man die Rente in der Schweiz?2024-07-16T07:39:16+00:00

Bei Frauen liegt das Rentenalter bei 64 Jahren und bei Männern bei 65 Jahren. Die AHV-Rente mit der regulären Auszahlung ist frühestens 5 Jahre vor dem Eintritt ins Rentenalter möglich.

Wie hoch ist die Schweizer Rente ungefähr?2024-07-16T07:39:47+00:00

Anhand der Einzahlungen und der Arbeitsjahre lässt sich die Höhe der Rente berechnen, wobei die durchschnittliche Rente in der Schweiz bei etwa 1.800 CHF liegt. Aus der ersten Säule erhält man eine minimale Altersrente von ungefähr 1.225 CHF und maximal 2.400 CHF.

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